Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 263

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Meine Damen und Herren! Ich danke für die breite Unterstützung und Zustimmung im Ausschuss und hier im Plenum. (Beifall bei der SPÖ.)

22.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


22.45.19

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Obwohl wir alle in verschiedenen Gesellschaften mit verschiedenen Regeln leben, haben wir doch mit den Menschenrechten eine gemeinsame Basis. Diese Menschenrechte wurden 1948 in 30 Artikeln mit einer UN-Konvention verabschiedet.

Es wurde schon gesagt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straß­burg ist dazu berufen, darüber zu wachen. Gab es dort ursprünglich nur die Möglichkeit von Staatenbeschwerden, kam dann dazu – und das war sehr wesentlich – das Recht der Individualbeschwerde.

Nur, es hilft dieses Recht dann nichts mehr, wenn es praktisch nicht ausgeübt werden kann, wenn zum Beispiel ein Rückstau von 150 000 Fällen vorhanden ist. Deswegen geht es darum, dass diesem Recht zum Durchbruch verholfen wird. Im Wesentlichen geht es auch darum, dass wir die Bundesregierung ersuchen, hier alle Maßnahmen zu unterstützen, dass diesem Recht zum Wohle der Menschen zum Durchbruch verholfen werden kann.

Ich bitte um die Beschlussfassung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


22.46.31

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Ja, wir haben hier im Ausschuss noch zugestimmt, jetzt gibt es aber eine Änderung unserer Position. Grund war die letzte Woche veröffentlichte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschen­rechte, die der Kollege Graupner für unbekannte Patienten gegen die Republik Österreich erwirkt hat. (Abg. Bayr: Dem Sie gratuliert haben zur Prozessführung in Straßburg!) – Der hat das sehr exzellent gemacht. Wir waren ja beide dort. Der hat das sehr gut gemacht und auch sehr erfolgreich, wie man an der veröffentlichten Entscheidung sieht, während unsere Vertreterin der Republik Österreich – ich will da niemanden nennen und schlechtmachen – suboptimal gewesen ist. Aber um das geht es nicht.

Es geht darum, dass wir jetzt eine Entscheidung haben, wo der Europäische Gerichts­hof meiner Ansicht nach seine Kompetenzen missbraucht hat und unter dem Vorwand des Schutzes des Menschenrechtes auf Privatsphäre und Nicht-Diskriminierung unser Zivilrecht, und zwar unser Familienrecht, neu schreiben will und uns über eine Beschwerde der beiden Patientinnen des Kollegen Graupner vorschreiben will, wie wir das Adoptionsrecht zu gestalten haben. Und das kann nicht sein! Ein selbstbewusster Staat wird sich zumindest das Recht vorbehalten, sein Familienrecht autonom und nach den Wünschen seiner Bevölkerung, wie sie durch das Parlament repräsentiert ist, zu gestalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube – da wende ich mich sogar an die Kollegin Korun –, dass wir alle, egal, ob uns die Entscheidung gefällt oder nicht, trotzdem das Primat haben sollten, die Regelung des Zusammenlebens unserer Leute, die Regelung des Familienrechts, die


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