Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 295

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dozent Dr. Oberhofer eingeholt, der in seinem Gutachten vom 31. Jänner 2013 – auch an die Präsidentin des Nationalrates geschickt – im Wesentlichen zu dem Schluss kommt, dass sich etliche Gemeindebürger von Lienz, wie schon ausgeführt, an den Kollegen Huber gewandt haben mit der Bitte – unter anderem von Mitgliedern des dortigen Gemeinderates –, eine behördliche Prüfung zu veranlassen, und dass das aus Sicht des Kollegen Oberhofer selbstverständlich von der politischen Immunität eines Abgeordneten umfasst ist, vor allem, wenn man sich den § 293 ansieht, nämlich die Verwendung solcher Beweismittel.

Wir wissen zum Beispiel, dass der Abgeordnete Pilz sehr oft Beweismittel, sogenannte Beweismittel, auch hier im Parlament verwendet, auch, um Anzeigen zu formulieren, was sich im Nachhinein als falsch herausstellt, oftmalig als richtig herausstellt, oftmalig falsch und nichts anderes als eine plumpe Verleumdung war. Wir wissen, dass es auch zum Aufgabenbereich von Abgeordneten gehört, die politische Willensbildung von Bürgerinnen und Bürgern – auch aus Lienz – hier im Parlament zu artikulieren und selbstverständlich auch von Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern, von Staats­bürgern im Allgemeinen gemeldete Missstände zur Anzeige bringen.

Daher ist aus unserer Sicht klar, dass die Immunität des Herrn Abgeordneten Huber in diesem Fall komplett aufrecht ist. Daher verstehen wir auch nicht, dass hier eine Auslieferung erfolgt. Wir haben das im Ausschuss mehrmals thematisiert – der Ausschuss wurde auch unterbrochen und wurde gestern fortgesetzt –, weil wir, und da sind wir einer Meinung mit den Freiheitlichen, auch einen politischen Zusammenhang in dieser Causa sehen und wir diese Causa endlich zum Anlass nehmen sollen, über die Beschlusspraxis des Immunitätsausschusses zu diskutieren.

Die Beschlusspraxis des Immunitätsausschusses ist nämlich zum Krenreiben! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Das ist absolut richtig!) Es wird in diesem Ausschuss unter einer sehr willfährigen Vorsitzführung, einer Vorsitzführung, die sich mehr auf die Berater und weniger auf die eigenen Unterlagen verlässt, ausgeliefert oder auch nicht ausgeliefert, nach purer Willkür, aber nicht nach einer einheitlichen Urteilspraxis, wie wir sie uns vorstellen würden. (Abg. Strache: Nach politischer Motivation! So würde ich es nennen!)

Es hätte auch der Abgeordnete Zinggl nicht ausgeliefert werden dürfen! Der Abge­ordnete Zinggl ist Kultursprecher der Grünen, er hat damals im Kunsthallenskandal etwas zur Anzeige gebracht, einen Missstand. Es hätten auch viele andere Abgeord­nete, witzigerweise immer solche der Opposition (Abg. Dr. Graf: Amon auch nicht!), nicht ausgeliefert werden dürfen. (Abg. Strache: Amon hätte auch nicht ausgeliefert werden dürfen!) – Auch Kollege Amon hätte nicht ausgeliefert werden dürfen! Er ist in dem Fall sogar von der eigenen Fraktion ausgeliefert worden, das hat auch zu Unver­ständnis in der eigenen Fraktion geführt. (Abg. Strache: Zum Abschuss freigegeben!)

Diese Causa gehört zum Anlass genommen, die Urteilspraxis in diesem Immunitäts­ausschuss, solange wir keine Neuregelung des Immunitätsrechtes haben, endlich zu überdenken, dass wir nämlich im Restbestand noch eine Achtung vor uns selbst und unserer Arbeit als 183 frei gewählte Mandatarinnen und Mandatare der Republik haben und nicht nach purer Willkür ausliefern, nach dem Motto: Jetzt freuen wir uns, jetzt hat es einen anderen wieder „g’schnepft“!

Es wird nämlich eine Auslieferung – bei zwei Dritteln dieser Verfahren kommt im Übrigen nichts heraus, diese werden auch eingestellt – auch in der Bevölkerung so verstanden wie eine Vorverurteilung, weil man im Volksmund von Auslieferung nur dann hört, wenn ein Straftäter von einem Staat an den anderen ausgeliefert wird, weil er irgendwo jemanden umgebracht oder sonstige Straftaten begangen hat. Wir lassen auch jedes Mal mit einer Auslieferung, die so willkürlich passiert, Vorverurteilungen von


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