Gesetzen wurden im Jahr 2004 die Diskriminierungstatbestände hinzugefügt, sodass es keine diskriminierenden Maßnahmen geben darf, weder bezüglich des Geschlechts, noch des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung. – Es darf keinerlei Benachteiligungen geben. – Und trotzdem gibt es sie – auch heute noch, am 20. März 2013!
Ich hätte mir eigentlich gewünscht, nach 20 Jahren Gleichbehandlungsgesetz ein kleines Fest feiern zu können, zu sagen: Ja, es gibt bei gleich guter Ausbildung und bei gleichwertiger Arbeit dementsprechend auch gleichwertigen Lohn für unsere Frauen! – Das können wir heute aber nicht sagen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir sagen können: Frauen, die sich der Verantwortung stellen, Kinder zu bekommen, erfahren keine Benachteiligung bezüglich der Altersvorsorge! – Nein, das können wir heute auch nicht sagen. Und das setzt sich in vielen, vielen Bereichen fort. Die Frau Bundesminister hat das auch schon angesprochen.
Es ist in diesen Jahren aber auch vieles geschehen. Wir haben viele Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensumfeldes und der Rahmenbedingungen für Frauen und deren Familien gesetzt. Damit komme ich auch schon zum Gender Mainstreaming. Wir wissen, dass dies ein Konzept ist, das das Ziel hat, die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Gesellschaft zu erreichen. Wir brauchen ganz einfach diese Ausgewogenheit, wir brauchen diese Balance. Daher hat unsere Finanzministerin auch das Gender Budgeting realisiert, welches wir ja in diesem Hohen Haus mit der Haushaltsrechtsreform beschlossen haben. Das heißt, dass in allen Ressorts von den fünf Wirkungszielen, die eingefordert werden, eines ein Gender-Budgeting-Ziel sein muss, also ein Ziel, das die Gleichstellung von Frauen betrifft und beinhaltet, dass es in diesem Bereich keinerlei negative Auswirkungen für Frauen geben darf.
Aber dennoch – wir haben es heute schon gehört, und wir wissen es auch aus dem Einkommensbericht des Rechnungshofes, der ja im November letzten Jahres vorgelegt wurde – liegen wir leider Gottes, wenn es um die Einkommen der Frauen geht, immer noch 20 bis 25 Prozent hinter den Männern.
Es wird immer die Qualifikation eingefordert. – Darüber reden wir doch gar nicht mehr! Wir haben bestausgebildete Mädchen und junge Frauen. Das zeigt sich ja auch in der schulischen Laufbahn und in der Ausbildungsphase: Da sind Männer und Frauen gleichwertig, bis hin zum Abschuss von Studien. Es sind heute mehr Frauen Absolventinnen von Universitäten, mehr Frauen Absolventinnen von Fachhochschulen oder Kollegs, und sie steigen auch viel früher in den Beruf ein. Aber mit der Gründung der Familie – und Frauen wollen Kinder, das ist auch gut so; Frauen und Männer, Mädchen und Burschen wollen Familie – beginnt eigentlich die Benachteiligung der Frauen.
Daher haben wir noch einiges zu tun. Wir sind noch nicht am Ende des Weges angelangt, sodass sich das Muttersein und die Verantwortung, die man als Mutter zu tragen hat, auch entsprechend in Sicherheit – sowohl im Alter als auch im Einkommen – niederschlägt.
Da müssen wir also ansetzen! Wir dürfen es nicht dabei bewenden lassen, dass wir sagen, die Frauen beziehungsweise die Mädchen sollen eine andere Berufswahl treffen, nein, wir müssen – und da bin ich bei Frau Kollegin Wurm – uns vor allem die Situation in den verschiedenen Berufsbranchen anschauen. Es ist notwendig, in den Kollektivverträgen für die Dienstleistungsberufe, wie zum Beispiel im Bereich der Pflege, die Gehälter anzuheben. Warum sind diese Berufe weniger gut bewertet als andere vergleichbare Berufe? Da gibt es Nachholbedarf!
Es gilt aber genauso, auf die Wünsche und die Talente der Kinder und Jugendlichen einzugehen. Ich möchte diesbezüglich auf Niederösterreich verweisen. Die Wirtschaftskammerpräsidentin Zwazl hat dort einen Begabungskompass eingeführt, im Zuge
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite