Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 38

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stim­mungen verankert wurden – und in sehr vielen und sehr großen Bereichen nicht nur allgemeine Anrechnungsbestimmungen, sondern insbesondere auch solche für die Lohn- und Gehaltsentwicklung. Das bedeutet, dass durch diese Kollektivvertrags­abschlüsse rund 800 000 Menschen, für die das vorher nicht gegolten hat, jetzt in diese Regelung hineinkommen. Ich denke, das ist etwas, worauf man stolz sein kann, und darüber kann man sich wirklich freuen, weil es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Eine andere Ebene ist die betriebswirtschaftliche. McKinsey, ein internationales Bera­tungsunternehmen, sagt, Firmen mit einem Mindestanteil von Frauen in Top-Positionen sind erfolgreicher als andere, gemessen an betriebswirtschaftlichen Kriterien und Finanzperformance. Ich glaube daher, dass es wichtig ist, dass wir auch, was die betriebswirtschaftliche Ebene betrifft, weitere Schritte setzen, damit es mehr Frauen in Führungspositionen gibt. Mein Vertrauen in die diesbezügliche Freiwilligkeit ist enden wollend. Daher möchte ich einmal mehr ganz klar sagen: Wir brauchen auch hier die Durchsetzung gesetzlicher Frauenquoten, und ich hoffe sehr, dass das auch hier bald wieder ein Thema der Diskussion sein wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Die dritte Ebene ist der volkswirtschaftliche Faktor. Integration von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein wesentlicher Beitrag zur Stabi­lisierung und Absicherung unserer Systeme der sozialen Sicherheit. Gleichstellung steigert das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit.

Die OECD sagt, ein Viertel des Wachstums der Europäischen Union geht auf stei­gende Frauenerwerbsquoten zurück, und daher ist es ganz klar, dass wir da auch weitere Schritte brauchen. Eine volkswirtschaftliche Simulationsrechnung, die durch­geführt wurde, stellt fest, dass Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt zu einer Steigerung des BIP von 14 bis 45 Prozent führen würde – in Österreich sind es 32 Prozent – und dass das ein Wachstum von 0,6 Prozent generieren könnte.

Entscheidend – und da möchte ich den Kreis zu dem schließen, was ich zu Beginn gesagt habe – ist aber die betriebliche Ebene. Mit den Kollektivvertragsabschlüssen haben wir einen Rahmen geschaffen. Wir brauchen aber jetzt die Umsetzung und die weitere Vertiefung auf der betrieblichen Ebene.

Die Einkommensberichte sind schon angesprochen worden. Ich meine, das ist eine gute Basis. Es ist ausbaufähig, aber da haben wir wichtige erste Schritte gesetzt. Die Frage ist: Was passiert dann in weiterer Folge mit diesen Einkommensberichten und wie erzielen wir auf der betrieblichen Ebene entsprechende Fortschritte? Da sind wir der Meinung, dass wir eine Diskussion darüber beginnen sollten, ob es nicht Sinn macht, eine gesetzliche Verpflichtung zu schaffen, dass es regelmäßige betriebliche Gleichstellungsverhandlungen gibt, und zwar auf Basis der Einkommensberichte, die in den Betrieben gelegt werden. Das in Kombination mit Maßnahmen zur echten Bezahlung von Überstunden halte ich für die ganz wesentlichen Dinge, die wir in der nächsten Zeit angehen müssen. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

9.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schittenhelm gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.50.23

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Seit dem Jahr 1979 gilt in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz. Seit dem Jahr 1993 gibt es auch ein Bundesgleichbehandlungsgesetz für den Bundesdienst. In beiden


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