Das ist das noch größere Problem in der Justiz. Deshalb können Sie auch so argumentieren, wie Sie argumentieren (Abg. Strache: Das ist ein absoluter Unsinn!), das ist nicht ganz falsch. Deshalb geht es auch darum, dass man den Fall als Ganzes noch einmal aufrollt. Wenn Sie das dauernd monieren – es steht Ihnen frei. Es wäre vielleicht sogar auch hilfreich und nützlich, nicht nur auf die Abgeordneten hier „hinzuhauen“, sondern einmal diejenigen zu klagen, die in der Öffentlichkeit solche Behauptungen aufstellen. Das wird vielleicht wenigstens dort noch etwas in Bewegung setzen.
Jetzt aber zur eigentlichen Sache: Die freiheitliche Fraktion erfährt in jedem Fall meine Unterstützung beziehungsweise Verteidigung, weil es ja nicht so sein kann, meine Herren Klubobleute Kopf und Cap, dass sich eine Fraktion nicht selbst beraten kann und bei diesen schwierigen Verhandlungen nicht Abwägungen vornehmen kann. Das ist nun einmal so.
Außerdem darf ich daran erinnern, Kollege Kopf, dass wir in den Vorschlägen schon einmal viel weiter waren – damit sind wir schon beim inhaltlichen Teil der Probleme – und dass eigentlich strengere Bestimmungen, die auf der Basis Fekter, Schieder, glaube ich, und Kogler vorgelegen haben, dass diese strengeren Vorschläge zurückgenommen wurden, weil nämlich Ihre Fraktion hier im Parlament – weil die Landeshauptleute entsprechenden Einfluss auf die Abgeordneten hier, so wie sie da sitzen, haben – offensichtlich zurückgenommen wurde. Aber das muss man in der Demokratie akzeptieren, es ist halt so. Man fragt sich zwar, warum bei uns diese Art von Föderalismus einen derart überbordenden Platz einnehmen muss, aber es ist halt so. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Ich kann es Ihnen nicht absprechen, also dürfen sich auch die Freiheitlichen beraten. Aus meiner Sicht haben sie sich über weite Strecken durchaus beteiligt. Das sind eben schwierige Abwägungsfragen.
Aber das Bessere vielleicht als Zwischenbemerkung: Ich würde das Ganze nicht aufgeben. Wir brauchen auch nicht einmal von einem Neustart der Verhandlungen zu reden, weil ja einiges gegeben ist. Das gilt jetzt für beide Teile, für das Spekulationsverbot und auch für das Haushaltsrecht.
Das sogenannte Spekulationsverbot im engeren Sinn ist eine etwas euphemistische Bezeichnung, weil noch genug Lücken offen sind. Das macht es uns auch so schwer, das Ganze öffentlich zu argumentieren. Sie haben den Vorteil, dass Sie einfach nur das Spekulationsverbot nennen. Wir sehen ein paar Spekulationslöcher, die, wie ich meine, absichtlich offengehalten werden. Deshalb ist das ein Spekulationsloch und ein Spekulationsfreibrief an bestimmten Stellen. Deshalb sind wir in der Sache dagegen, nicht etwa aus taktischen Gründen, sondern weil wir auch davon überzeugt sind, dass wir noch viel, viel mehr erreichen können. Dazu werden wir Sie (in Richtung ÖVP) brauchen. Es hat ja in den letzten zwei Jahren schon viele vernünftige Zweidrittelabstimmungen gegeben, aber meistens war es so, dass es immer dann dazu gekommen ist, wenn die Regierungsfraktionen sich einem verbesserten, strengeren Oppositionsvorschlag angeschlossen haben. Das wäre doch schön, wenn das auch diesmal wieder gelingen könnte. (Beifall bei den Grünen.)
Genau zu diesem Zweck, also zum Positiven, würde ich tatsächlich und ernst gemeint die Einladung aussprechen, mit Ländervertretern, auch mit dem Landeshauptmann von Vorarlberg, mit Herrn Wallner – der ein durch und durch seriöser Mensch ist, daran gibt es nichts zu deuteln –, diese Sache zu besprechen und zu überlegen, wo die Ängste sind. Ich habe bis heute den Eindruck, dass da sogar noch eine Reihe von Missverständnissen vorherrschen.
Aber eines muss dem Verfassungsgesetzgeber klar sein, und das gilt jetzt – ich muss das abkürzen – sowohl für das sogenannte Spekulationsverbot, das lange noch keines
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