Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 59

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Salzburg zu verzeichnen sind, nie mehr passieren dürfen. Das heißt, diese Speku­lationen gehören auch mittels Verfassungsgesetz verboten. Es besteht auch Einigkeit zwischen allen Ebenen darin, dass wir künftig Haushaltsrechte haben wollen, auch für die Länder, auch für die Gemeinden, die dazu führen, dass die Voranschläge, dass die Jahresabschlüsse, dass die Rechnungen von Ländern miteinander echt vergleichbar werden, dass auch die Rechnungen von Gemeinden miteinander vergleichbar werden. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Das wollen der Gemeindebund, der Städtebund, das wollen die Länder, und wir wollen es. Aber, Kollege Kogler, wir waren uns in den Gesprächen auch darin einig, dass man das Haushaltsrecht des Bundes – das, wie ich meine, ein gutes ist, aber das haben wir über mehrere Jahre hinweg verhandelt – nicht 1 : 1 auf die Länder und schon gar nicht auf Gemeinden oder kleinere Gemeinden herunterbrechen kann, sondern dass es abgestufte Regelungen braucht, damit man nicht überbürokratisiert.

Das heißt, wir schreiben jetzt nach dieser Vereinbarung, die wir getroffen haben, in die Verfassung den Grundsatz, dass bis zum Jahr 2018 alle einheitliche Spielregeln und Budgetierungen und Haushalte haben müssen, aber es braucht noch die Festlegung, in welcher Detaillierung das auf Landesebene, auf Gemeindeebene dann tatsächlich stattfindet. Es hat aber breiten Konsens darüber gegeben, dass es weder möglich noch sinnvoll ist, das jetzt schon festlegen zu wollen. Dazu braucht es weitere Gespräche.

Das, was als Verhandlungsergebnis hier auf dem Tisch liegt und dem Sie jetzt überraschenderweise trotz Zusage nicht zustimmen wollen, nimmt genau darauf Rücksicht: dass man das jetzt in die Verfassung festschreibt – dann gibt es später kein Zurück mehr – und dass man aber natürlich bis zum Sommer nächsten Jahres mit den Ländern und Gemeinden die Details festlegt und dann auch bis 2018 durch diese Körperschaften gemeinsam umsetzt. (Abg. Strache: Bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag mit der 15a-Geschichte!) Das ist ein sauberer Weg ohne jede Hintertüre. Die Länder bekennen sich dazu, die Gemeinden bekennen sich dazu, der Bund bekennt sich dazu, nur die FPÖ, die zunächst zugesagt hat (Abg. Neubauer: Unsinn!), fällt jetzt um und sagt im letzten Moment Nein.

Herr Strache, Sie werden damit leben müssen, dass Sie einmal mehr Ihr Gesicht verloren haben! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Wir spielen für Ihre Feigen­blattgesetze nicht den !)

11.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.04.32

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Klubobmann der freiheitlichen Fraktion hat noch einmal auf die zuvor stattgefundene Aktuelle Stunde repliziert, weil kein freiheitlicher Redner mehr die Möglichkeit hatte, das Wort zu ergreifen. – So weit, so gut, so schlecht in der Argu­mentation.

Ich will nur Folgendes festhalten: Tatsächlich hat es im vorhin erwähnten Fall Lausch keine gerichtlichen Verfahren gegeben, nicht einmal entsprechende Verfahren bei der Disziplinarkommission, nur: In Wirklichkeit – und das ist das, was, wie ich glaube, aufzuarbeiten sein wird – ist das alles noch tragischer, weil es ja in diesem Fall und in dieser Dimension auch ein Justizskandal ist, denn es gibt ganz vehemente Ver­dachts­momente, dass die Dinge absichtlich liegen gelassen und nicht weiter verfolgt wurden. (Beifall bei den Grünen.)

 


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