Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 61

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ist, als auch für das Haushaltsrecht, das nicht ganz zu Unrecht gleichzeitig mit verhandelt wurde – was ein Fortschritt ist, vor einem halben Jahr hätte das niemand geglaubt; das ist auch mit ein Verdienst von Frau Finanzministerin Fekter, obwohl sie sich das zunächst gar nicht getraut hätte, und nur weil wir uns alle auf die Hinterfüße gestellt haben, ist das so passiert. Nur muss jetzt eines geschehen: Wir müssen in der Finanzverfassung, sowohl was das Haushaltsrecht und erst recht das Spekulations­verbot betrifft, davon wegkommen, dass wir dauernd Buchstaben, Paragraphen und Artikel fabrizieren, die immer nur auf das Nächste verweisen!

Wir haben eine Bundesverfassung, die ein Bundesgesetz erzeugt, die eine 15a-Ver­einbarung braucht und erzeugt, woraufhin wieder die Länderverfassungen, wie gerade in Salzburg, geändert werden sollen (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), woraufhin wieder ein Landesgesetz mit Verordnungen und Richtlinien entsteht. Das führt zu nichts! Es sind nur Fahrpläne festgeschrieben und kaum ein Inhalt. Wir brauchen Inhalte, es heißt ja Finanzverfassung und nicht Fahrplanverfassung.

Deshalb müssen die wichtigsten Inhalte festgeschrieben werden, dann ist auch alles rund um diese Panne, die Sie bei den Artikel-15a-Verträgen produziert haben, völlig irrelevant, denn dann haben wir nämlich in der Verfassung die richtigen Grundsätze eines Spekulationsverbots: Lücken schließen, Spekulation bekämpfen, Verfassung verabschieden! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


11.10.15

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Kogler, offensichtlich vergessen Sie alle Erfahrungswerte die wir in diesem Haus gemacht haben. Wenn ich daran erinnern darf, welche Vorläufe das neue Bundeshaushaltsrecht hier gebraucht hat, dann verwundern mich Ihre Aussagen doch sehr. (Abg. Brosz: Welche?)

Aber, meine Damen und Herren, worum geht es eigentlich bei dieser Einwen­dungs­debatte, die vom BZÖ verlangt wurde? (Abg. Mag. Rossmann: Bis 2017 sind drei­einhalb Jahre Zeit!) Angeblich geht es um die Ergänzung der Tagesordnung um eine zugegeben wichtige Gesetzesmaterie, nämlich ein umfassendes verfassungs­rechtlich verankertes Spekulationsverbot mit öffentlichen Geldern auch für Länder und Gemeinden. – Eine Regelung, an deren Umsetzung aus dem Verständnis der SPÖ alle verantwortungsvollen Kräfte ein Interesse haben müssten. Nun stellt sich aber heraus, dass offenbar zumindest bei einigen Oppositionsparteien schon ein Schielen hin zu den nächsten Wahlen wichtiger ist als eine verfassungsrechtliche Verankerung des angesprochenen Spekulationsverbots. (Abg. Mag. Kogler: Aber es steht ja nichts drinnen, lesen Sie das einmal durch!)

Besonders verräterisch, Kollege Kogler, unter diesem Blickwinkel ist, dass der Klubob­mann des BZÖ, also derjenige, der die Einwendungsdebatte heute verlangt hat, bereits am Donnerstag, den 14. März, also vorige Woche, Aktionen für diese Woche angekündigt hat. (Abg. Mag. Kogler: Recht hat er!)

Auf „orf.at“ konnte man dazu Folgendes lesen: „Die Orangen verlangen von der Regierung, das Spekulationsverbot auf die Tagesordnung der Nationalratssitzung kom­mende Woche zu nehmen, andernfalls wolle man Protestaktionen setzen.“ (Zwischen­rufe beim BZÖ. – Abg. Strache: Ja, das ist ja g’scheit!)

Das ist Ihr gutes Recht, aber warum regen Sie sich auf, wenn man klarmacht, warum Sie das tun? (Anhaltende Zwischenrufe beim BZÖ.)

 


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