Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 73

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11.45.56

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Kollege Amon, wir setzen das Spekulationsverbot auf die Tagesordnung, weil wir endlich einmal inhaltlich darüber debattieren wollen. Wenn ich mich recht entsinne, hatten wir im Aus­schuss keine inhaltliche Debatte, an sachliche Argumente kann ich mich – außer an das, was ich dort in einem langen Redebeitrag eingebracht habe – nur an wenige erinnern, da ist mir wenig haften geblieben. (Abg. Scheibner: An mangelndem Selbstvertrauen leiden Sie nicht!) Wir haben das auch dort beschlossen, aber in diesem Plenum hier haben wir noch nicht darüber debattiert. Und wenn wir nicht darüber debattieren können, dann können wir es auch nicht an den Ausschuss rückverweisen, wo wir wirklich einmal in der Sache neu debattieren sollten und wo wir den Vorschlag der Grünen aufgreifen sollten, dort auch Experten zu Wort kommen zu lassen.

Herr Kollege Amon, noch ein Zweites: Wenn Sie sagen, die 2 Milliarden € in Nieder­österreich sind ein Detail, so muss ich sagen, das ist kein Detail  (Abg. Großruck: Das hat er nicht gesagt!) – Das haben Sie gesagt: Das ist ein Detail! Sie haben gesagt  (Abg. Großruck: Nein, das hat er nicht gesagt!) – Sie haben es nicht wortwörtlich gesagt, aber inhaltlich gemeint (Abg. Amon: Was ich gemeint habe?!), als Kollege Kogler den Verweis auf Niederösterreich gebracht hat, das sei ein Detail, das brauche man hier nicht zu diskutieren. (Abg. Amon: Ich habe auf Niederösterreich überhaupt nicht Bezug genommen!)

Aber genau diese Details müssen wir hier diskutieren, und zwar deshalb diskutieren, weil wir eben ein sogenanntes Spekulationsverbot zu debattieren haben, das Lücken hat. Im Übrigen geht es ja nicht um ein Spekulationsverbot, sondern § 17 in der Finanzverfassung, wie vorgesehen, spricht ja von einer risikoaversen Finanzgebarung, lässt aber dort einige Lücken offen.

Und diese Lücken bedeuten, dass beispielsweise Veräußerungen von Vermögen oder aber auch Veräußerungen von Wohnbauförderungsdarlehen weiterhin für spekulative Zwecke verwendet werden könnten. (Abg. Rädler: Haben die Grünen mitgestimmt in Niederösterreich!) Das wird durch § 17 Abs. 1, Herr Kollege, nicht ausgeschlossen! Das heißt, das „Casino Pröll“ wird dadurch nicht geschlossen. (Abg. Mag. Kogler: Weiterspekuliert!)

Und weil Herr Landeshauptmann Pröll immer noch überzeugt davon ist, dass das, was er dort mit der Spekulation angestellt hat, ein Erfolg ist, sind wir der Ansicht, bin ich der Ansicht, dass diese hier vorliegende Regelung mit einer Artikel-15a-Vereinbarung in Wirklichkeit ein Schmarrn ist (Beifall bei Grünen und FPÖ), weil ich kein Vertrauen in diese Bundesländer betreffend Umsetzung einer risikoaversen Finanzgebarung haben kann.

Wir haben daher immer gefordert: Grundsätze risikoaversen Verhaltens in die Finanzverfassung und nicht in eine Artikel-15a-Vereinbarung! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache.)

Dasselbe gilt natürlich für die Frage der Kontrolle. Umsetzung braucht Transparenz, braucht ein neues Rechnungswesen. Herr Kollege Kopf, wenn Sie in die Bundesländer mit einem halbvollen Glas hinausgehen, dann kommen Sie immer mit einem reduzier­ten Glas zurück. Da trinken Sie unterwegs ein Schluckerl, weil Sie wahrscheinlich auf dem Weg nach Vorarlberg durstig werden, ist ja ein weiter Weg bis dorthin. (Abg. Rädler: Das ist ein Blödsinn!) Aber wir hatten am 27. Februar, genauer gesagt, am 26. Februar eine Regelung vorliegen, die deutlich schärfer war als das, was hier vorliegt. (Abg. Kopf: Der Sie nicht zugestimmt haben!) – Selbstverständlich war das schärfer. Das wurde jetzt weiter dahin gehend verwässert, dass eigentlich nur noch ein zeitlicher


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