Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 78

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agentur stellt Geld bereit, und die Verantwortlichen in Salzburg nehmen 60 Prozent davon für den Wohnbau in die Hand und 40 Prozent – das sind 440 Millionen – veranlagen sie hoch spekulativ. Man weiß bis heute nicht: Ist es noch da, ist es schon weg? Den einen Tag ist es da, den anderen Tag ist es weg! – Das sind Methoden und Mittel, mit denen wir gründlich aufräumen müssen! Und dazu dient die heutige Diskus­sion. Und dazu dient auch die verfassungsmäßige Verankerung des Spekulationsver­botes. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, der Herr Kollege Amon hat schon recht, wenn er meint, wir müssen Nägel mit Köpfen machen. Keine Frage! Aber es geht genau um die Köpfe, und das heißt, dass wir ein lückenloses Spekulationsverbot brauchen. Wir können nicht dulden, dass der § 17 Abs. 1 nach wie vor zulässt, dass gerade der Veräuße­rungs­erlös vom Verkauf von Wohnbaudarlehen nach wie vor, auch wenn wir das hier als Spekulationsverbot in Ihrer Fassung beschließen, nach der Methode Nieder­österreich verwendet werden kann.

Das ist es ja! Daher wollen wir ein wasserdichtes Verfassungsgesetz als Speku­lations­verbot, das die Veräußerung von Wohnbaudarlehen und die spekulative Veran­lagung dieser Gelder durch das „Casino Niederösterreich“ verhindert. Und das fehlt uns als inhaltlich klare Regelung in diesem Verfassungsgesetz. Wir wollen den Ländern keine Schlupflöcher lassen, wir wollen sozusagen keinen Emmentaler produ­zieren. Wir wollen wirklich Nägel mit Köpfen machen! Und wir wollen eine Firewall gegen spekulatives Vorgehen von Körperschaften und Institutionen errichten.

Dazu brauchen wir sehr wohl – das gebe ich ohne weiteres zu – Durchführungs­bestim­mungen. Das ist mühsam bei den Ländern und auch bei den Gemeinden schwierig. Die müssen angepasst werden. Aber in erster Linie geht es um Grundsätze in der Verfassung, und diese Grundsätze müssen inhaltlich klare Definitionen enthalten und dürfen nicht ein Wischiwaschi sein, wo dann alles wieder hintenherum möglich ist.

Daher: Ziehen wir an einem Strang – aber nicht mit Löchern, nicht mit Riss-Stellen, nicht mit vorprogrammierten Bruchstellen! Machen wir wirklich eine Firewall gegen Spekulationen auf Landes- und Gemeinde-Ebene! Auf Bundesebene haben wir es ja schon gemacht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.05

12.05.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über die Einwendungen des Abgeordneten Klubobmann Bucher betreffend Ergänzung der Tagesordnung um die Vorlagen des Budgetausschusses zum Spekulationsverbot.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.

Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

12.06.12 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

 


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