Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 77

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Ein Gesetz soll den Ausschuss nicht verlassen, bevor die Mehrheit im Plenum nicht sichergestellt ist; und dazu gibt es Verhandlungen. Und das heißt ferner, dass der Verhandlungsprozess nicht annähernd – nicht annähernd! – ein seriöses Ende gefun­den hat. Deswegen treten wir den Einwendungen, der Einwendungsdebatte bei, um diesen Punkt sehr wohl auf die Tagesordnung zu setzen, um ihn rückverweisen zu können, um ihn seriös zu Ende debattieren zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist die ganze Angelegenheit. Wer das noch nicht begriffen hat, soll es jetzt noch einmal nachlesen und sich draußen im Couloir Nachhilfestunden in der Geschäfts­ordnung geben lassen.

Zweitens zum Inhalt: Es ist richtig, dass das Textliche des Entschließungsantrages inhaltlich weitestgehend in Ordnung ist. (Ruf bei der ÖVP: Gradauer!)

Aber die Herren, die hier das Kriegsgeschrei erheben, haben die Lösung noch nicht präsentiert, wie es zu bewerkstelligen ist, in einer klaren legistischen Kette, ange­fangen von den Bestimmungen auf bundesverfassungsrechtlicher Ebene, weiterge­hend darauf fußend einfachgesetzlich und im Wege der Durchführungsbestimmungen, den Inhalt der Entschließungsanträge verbindlich vom Bund bis zu den Ländern und Gemeinden durchzubringen. Solange Sie das nicht zusammenbringen, hören Sie auf, hier Unsinn zu reden – einen Unsinn, der auf der Geschäftsordnung nicht fußen kann.

Wir sagen: Zuerst ordentlich ausarbeiten und dann hier beschließen. Das ist der Pfad, der zu gehen ist! (Beifall bei der FPÖ.)

12.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. – Bitte.

 


12.00.59

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herzlich willkommen im Parlament! Sie alle sind jetzt Zeuge einer lebhaften parlamentarischen Debatte um Inhalte, wo es um Milliarden von Steuergeld geht.

Wir wollen eine öffentliche Diskussion über die korrekte Verwendung von Steuergel­dern! Das ist hier bei dieser Tagesordnung – deswegen die Einwendungsdebatte – leider geschäftsordnungsmäßig nicht möglich gewesen. Daher müssen wir zu diesem Mittel greifen.

Es geht um Milliarden Gelder, vor allem aus der Wohnbauförderung – ein wesentlicher Kern angesichts dessen, dass viele Menschen derzeit unter teurem Wohnen leiden, unter teuren Mieten, unter teuren Baukosten, unter teuren Betriebskosten. Gerade deshalb sind die Milliarden, die in die Wohnbauförderung gehen, wirklich zweckmäßig zu verwenden. Sie müssen wieder zweckgebunden werden und dürfen nicht Gegenstand von Spekulationen sein. (Beifall bei den Grünen.)

Was ist denn die Ursache der heutigen Debatte, was ist die Ursache und der Hinter­grund dafür, dass in diesem Parlament um eine verfassungsmäßige Verankerung des Spekulationsverbots gerungen wird? – Der Hintergrund und die Ursache liegen in Niederösterreich, liegen in Salzburg, wo es um die spekulative Verwendung bezie­hungsweise um die steuergeldveruntreuende Verwendung von Milliarden gegangen ist.

In Salzburg hat man sich ohne Wissen des Landtages – vielleicht auch ohne Wissen der verantwortlichen Landeshauptfrau! – Milliarden vom Bund ausgeborgt. Das ist ja unglaublich! Das muss man einmal privat probieren. Man geht als Land Salzburg zur Bundesfinanzierungsagentur und sagt: Wir brauchen dringend Geld, wir brauchen Milliarden, damit wir mehr Wohnungen bauen können!, und die Bundesfinanzie­rungs-


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