Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 123

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Ich finde wirklich, dass sich das Hohe Haus überlegen sollte, ob das ein würdiger Um­gang mit dem Wahlrecht ist.

Kommen wir zum Inhalt. Was will diese Wahlrechtsreform? Von der Einbindung der Bevölkerung, von den Änderungen ist ja sehr wenig übrig geblieben. Das Einzige, was jetzt noch drinnen ist, ist eine Veränderung des Vorzugsstimmenwahlrechts. Und wenn man sich die Formulierungen näher anschaut, dann gibt es eigentlich auch dort gar nicht so große Änderungen. Es gibt aber eine Änderung, die durchaus zu mehr Vorzugs­stimmenmandaten führen wird, das ist die Erleichterung der Direktmandate auf der Wahlkreisebene, also auf der untersten Ebene, sozusagen in den Regionen. Das sind ja auf der Nationalratsebene keine Bezirke, aber Regionen, wo Wahlkreise in der Größenordnung von etwa 80 000 Wahlberechtigten zusammengefasst werden. Dort ist die Hürde gesenkt worden.

Bei den anderen Bereichen gibt es neue Möglichkeiten. Dort sind die Hürden manch­mal formal gesenkt, zum Teil neu eingeführt worden: Auf der Landesebene ist die Hürde an absoluten Stimmen höher, auf der Bundesebene erfolgt eine Angleichung ans Europawahlrecht, wo 7 Prozent der Stimmen einer Partei dafür ausreichen sollen, damit man vorgereiht wird und ein Mandat bekommt.

Das ist insofern ganz originell, weil das ja keine fixe Anzahl mehr ist. Da kann man den Rechenstift auspacken und sich anschauen, was denn das bei den letzten Wahlen bedeutet hätte. Ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist und ob Sie einmal nachge­rechnet haben: Wenn man sich das Ergebnis der SPÖ bei der letzten Nationalratswahl anschaut und hochrechnet, wie viel 7 Prozent der Stimmen gewesen wären, dann wird man draufkommen, dass diese so viel gelobte neue Regelung, Bundeskandidaten ankreuzen zu können, dazu geführt hätte, dass ein SPÖ-Kandidat – was glauben Sie, wie viel Stimmen dieser das letzte Mal gebraucht hätte, damit er vorgereiht wird, wie viel Mandate hätte er machen müssen? (Abg. Rädler: Wir sind ja nicht in der Schule! – Abg. Riepl: Sagen Sie es!) – vier, mehr als vier Mandate gebraucht hätte. 100 000 Stim­men hätten bei der SPÖ nicht gereicht, um vorgereiht zu werden, wobei ein Mandat ungefähr 25 000 Stimmen kostet. (Abg. Rädler: Direktmandate!) Und jetzt kommen Sie her  (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Das ist Ihr Problem, eine qualifizierte Rädler-Aussage! Verstecken Sie sich gleich wieder hinter dem „Kurier“, da gehören Sie eh hin, das ist eh die beste Rolle, die Sie einnehmen können!

Es geht Ihnen ja nicht darum, die Bevölkerung einzubinden, sondern  (Abg. Wöginger: Ihr habt ja keine Direktmandate!) – Wunderbar, dass Sie ein Direktmandat haben, auf das können Sie auch stolz sein, lang werden Sie es nicht mehr haben. Das ist ja auch verbilligt worden, weil die Ortskaiser werden ja gefördert. – Aber die Möglichkeit, dass hier auch auf Bundesebene vorgereiht wird, wird in der Praxis nicht eintreten. Warum? – Weil die Regierungsparteien daran gar kein Interesse haben! Es geht nicht darum, österreichweit auch Vorzugsstimmen so vergeben zu können, dass sie wirksam werden, sondern, dass Ortskaiser wie der Herr Rädler dort sitzen. Der macht sich dann mit den anderen Ortskaisern der ÖVP aus, dass der das Mandat bekommt, wer mehr Vorzugsstimmen hat. Das ist offenbar der Sinn für die ÖVP bei dem Ganzen. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist nicht der Sinn von Mitbestimmung. Das österreichische Parlament, Herr Kollege Rädler, besteht nicht nur aus Ortskaisern, die die Interessen der Gemeinde Erlach vertreten, sondern auch aus jenen, die hier Politik machen, die Österreich weiterbringt und nicht kleingeistig eigene Bezirke gegeneinander ausspielt. Genau das spiegelt sich aber da wider. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn wir uns einmal anschauen, was das österreichische Wahlrecht mit sich bringt, etwa in Sachen Vorzugsstimmen  (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Ist ja gut, dass


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