war ein Verhänger von Todesurteilen als Marinerichter. Es ist zwar spät herausgekommen, aber es ist eine Schande, dass Sie auf dem Gebiet noch nichts getan haben. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Hoch an der Zeit wäre es! Darabos ist jetzt SPÖ-Zentralsekretär, da ist er am richtigen Platz, sich dieser Angelegenheit zuzuwenden.
Im österreichischen Bundesheer gibt es keine nationalsozialistischen Strömungen! Das weise ich als Brigadier des Heeres zurück! Ich habe auch mit dem Generalstab telefoniert; man greift sich ob solch einer Äußerung an den Kopf. Das ist zurückzuweisen! („Habt Acht!“-Rufe bei der ÖVP.) Ich verabschiede mich mit dem Wort: Es lebe das österreichische Bundesheer! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2178/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert wird (2213 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen jetzt zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brosz. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.40
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Was war angekündigt: eine große Reform des Wahlrechts in Österreich, eine Einbindung der Bevölkerung, mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung. Aber wenn man sich das Procedere anschaut, dann hat es schon einen Knackpunkt gegeben, bei dem man sich fragen muss, ob das einer Wahlrechtsdebatte würdig ist. Dieser Vorschlag kam ja nicht aus den Reihen des Nationalrates, des Parlamentes, nicht einmal aus den Reihen der Regierungsparteien, sondern – wie der Josef Cap ja bestätigen kann – als Ausfluss einer Regierungsklausur, bei der man sich überlegt hat, welche Projekte man denn noch darstellen kann. Und dann hat man Persönlichkeitswahlrecht hineingeschrieben. Und die Rolle, die der Herr Klubobmann Kopf und der Herr Klubobmann Cap dann gehabt haben, war, dass sie den Initiativantrag einbringen durften, in dem das drinnen stand, was bei der Regierungsklausur bekanntgegeben worden ist.
Offenbar ist das Wahlrecht auch schon ein Thema, das in Österreich von den Regierungen – in diesem Fall vom Bundeskanzler und vom Vizekanzler – geklärt wird und wo auch parlamentarische Prozesse hintanstehen.
Außerdem finde ich es bemerkenswert, dass bei einer Wahlrechtsdebatte ein Initiativantrag vorgelegt wird, ohne dass mit einer Oppositionspartei überhaupt einmal ein vernünftiges Gespräch geführt worden ist. Jetzt wird der Herr Staatssekretär Kurz vielleicht seinen originellen Auftritt vor dem Innenausschuss wiederholen und erklären, er habe eh gesprochen, übrigens auch mit der Frau Glawischnig – ja, wir haben das auch nachvollzogen, darauf komme ich noch zurück, das war allerdings, ein Jahr bevor dieses Gesetz dahergekommen ist. Und eine Wahlrechtsreform herzulegen, ohne das Parlament einzubinden, halte ich eigentlich für einen Affront. (Beifall bei den Grünen.)
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