Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 125

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wahl und bei der Nationalratswahl als Spitzenkandidatin kandidiert. Der zeitliche Abstand waren damals, glaube ich, fünf Monate. Als Spitzenkandidatin bei der Nationalratswahl hatte sie etwa 1 000 Vorzugsstimmen, als Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl hatte sie 29 000 Vorzugsstimmen. Warum? Weil es einmal ums Ankreuzen gegangen ist und einmal ums Hinschreiben.

So, was haben Sie gemacht? Bei den Ortskaisern darf man ankreuzen, bei der Landes- und Bundesebene muss man den Namen hinschreiben. – Kollege Rädler freut sich, er wird seine Vorzugsstimmen bekommen, all die berühmten und großartigen Abgeordneten. Man kann sich ja anschauen, wer die Direktmandate hat: der Herr Rädler, die ganzen bekannten ÖVPler, die sitzen dann hier mit den Direktmandaten. Die bekannten Abgeordneten, für die trifft das nicht zu.

Was hätte man eigentlich tun sollen? Eine Vereinheitlichung des Systems, für alle Ebenen am besten gleich – ich spreche jetzt noch gar nicht von der Gemeinde­ratsebene –, denn die Wählerinnen und Wähler haben den Anspruch zu wissen, was gewählt wird und wie man wählt.

Zweitens eine Vereinheitlichung auch dahin gehend, dass man sagt, okay, nehmen wir als Hürde10 Prozent, wenn es hingeschrieben wird, soll das eine Vorzugsstimme sein. Man kann über die Höhe der Hürde reden, aber es soll eine einheitliche Hürde geben, die für alle gilt.

Und drittens eine vernünftige Broschüre, in der alle Kandidaten drinnen stehen, die dort auch für sich werben können, damit die WählerInnen Information bekommen. – Das wird ja noch lustig. Wenn wir jetzt Landesebene und Bundesebene auch noch haben, dann sind auf der Liste ungefähr 150 Kandidaten drauf, die man durchlesen muss, bevor man die Vorzugsstimme vergibt. Wenn wir das machen, können wir die Wahl­zeiten bis Mitternacht verlängern, denn wenn jeder die Liste durchschaut, braucht man gar nicht mehr probieren, ins Wahllokal hineinzukommen.

Durchdacht ist das nicht, und die Frau Kollegin Schwentner wird Ihnen dann noch einen Vorschlag präsentieren, der grundintelligent gewesen wäre. Denn es wird nämlich zusätzlich zu den Ortskaisern noch etwas passieren, und zwar, dass die Frauen bei diesem Wahlrecht noch mehr geschwächt werden. Denn die Rädlers, die Sie die Hahnenkämpfe auf der Bezirksebene ausüben lassen, sind im Prinzip männlich (Abg. Öllinger: Im Prinzip?), und da werden dann noch weniger Frauen kommen. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb hätten wir gesagt: zwei Vorzugsstimmen, eine verbindlich für Frauen. – Und, Herr Kollege Kurz, Sie brauchen sich wegen der Transgender, wie Sie im Ausschuss erklärt haben, keine Sorgen mehr machen. Denn Sie haben gefragt, was wir mit den Transgendern machen, wenn man Frauen Vorzugsstimmen geben muss. Das werden wir vermutlich im österreichischen Wahlrecht auch noch lösen können. (Beifall bei den Grünen.)

14.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.50.44

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Brosz, wir haben das heute leider in der Früh schon einmal erlebt, dass eine Partei zuerst etwas behauptet und erklärt und danach alles zurückgenommen hat. Leider trifft das jetzt auch bei Ihnen zu, Herr Kollege Brosz.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite