Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 129

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dieren, und vor allem über mehr direkte Demokratie. Denn genau das ist der Punkt: Wir brauchen mehr direkte Demokratie, und wir brauchen keine Nordkorea-Geschichten da in Niederösterreich, wo man wirklich an eine Bananenrepublik erinnert wird. (Abg. Rädler: Kanada! Stronach!)

Wenn man all diese Fälle – und ich habe sie alle studiert – sieht, dann glaubt man wirklich, man ist nicht in Niederösterreich, sondern irgendwo in Nordkorea oder sonst wo, wo völlig rücksichtslos der Machtapparat eingesetzt wird, um die eigene Macht­position abzusichern. Das ist einer Demokratie nicht würdig, und auch darüber sollten wir heute sprechen!

15.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. Wir haben noch 8 Minuten bis zur Unterbrechung. Um 15.10 Uhr wird die Dringliche An­frage aufgerufen. – Bitte.

 


15.02.54

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Der Vorredner hat ja nicht ganz unrecht. Wenn man eine Partei und eine Vorzugsstimme ankreuzt und diese dann nicht für die Partei gilt, sondern für die Partei des Kandidaten, dem man die Vorzugsstimme gegeben hat – bedauerlicherweise ist es da auf Landesebene vor vielen Jahren zu einer Einigung gekommen, aber ich muss schon sagen –, dann ist aus demokratiepolitischen Überlegungen diese Kritik meiner Auffassung nach eine berechtigte. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Ich denke auch, dass man die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes verwenden kann, um sich ein bisschen über die Frage der Demokratisierung Gedanken zu machen. Das Paket, das wir, nämlich Klubobmann Kopf und ich, namens der Parla­mentsfraktionen hier eingebracht haben, ist eines, das in seiner Wirksamkeit bei Weitem unterschätzt wird.

Meiner Meinung nach hat sich der Abgeordnete Brosz ein bisschen zu sehr lustig darüber gemacht. Die Oppositionsparteien müssen dem dann zustimmen, denn dafür brauchen wir ja dann andere Mehrheiten, weil das ja die Geschäftsordnung betrifft. Wenn ich als einen dieser Vorschläge zum Beispiel die Bürgeranfrage einer Analyse unterziehe, elektronisch gestützt auch noch, und als Regierungsmitglied dann darauf Bezug nehmen muss, wo ich dann eben über 10 000 Unterstützungen benötige, wird das dann hier im Plenum behandelt. Die Abgeordneten können dann Zusatzfragen stellen, das ist ja nicht nichts. Und wenn es elektronisch gestützt ist, wird das, sofern es sich dann einspielt, durchaus seine Wirkung haben. Das runterzumachen verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Das Zweite ist die Neubehandlung der Volksbegehren (Zwischenruf des Abg. Öllinger), dass nämlich durch eine viel differenziertere Behandlung – erste Lesung, die Einbrin­ger können hier reden, eigener Ausschuss – ein ganz anderer Druck in der Öffentlich­keit entsteht. Auch das ist, glaube ich, ein Punkt, den man positiv hervorheben sollte; und auch da verstehe ich nicht, warum man darauf nicht positiv eingeht. (Abg. Ing. Westenthaler: Steht aber jetzt nicht drin!)

Wenn zum Beispiel die Opposition der Meinung ist, es ist zwar ein Schritt, aber eben nur ein Schritt in die richtige Richtung, dann kann sie ja diesen einen Schritt mitmachen. (Abg. Brosz: Das ist ein anderes Gesetz, das kommt nächsten Monat!) – Aber das soll man schon heute sagen, weil wir heute gleich über all diese Demokratie­aspekte diskutieren.

Zu den Vorzugsstimmen möchte ich sagen: Das soll auf Regionalwahlkreisebene 14 Prozent, auf Landeswahlkreisebene 7 Prozent und auf Bundeswahlkreisebene


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