Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 130

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7 Prozent betragen. Auf den Einwand: Na, wer hat das schon!, möchte ich sagen: Wenn ich an die letzte Europawahl denke, dann weiß ich, dass es da Kandidaten gegeben hat, die unter Ausnützung dieser Ordnung für die Europawahl entsprechende Stimmen lukrieren konnten. Das ist dann also eine österreichweite Kampagne, die du dann auf einer Bundesliste machen musst, um zu den entsprechenden Stimmen zu kommen, und das ist machbar.

Zum Zweiten, nämlich den 7 Prozent auf Landesebene, gebe ich zu, das ist eine Absenkung. Ich habe damals mehr gebraucht, als meine Vorzugsstimmenkampagne war. Ich bin damals mit 62 457 vorgereiht worden (Abg. Ing. Westenthaler: Lang ist’s her!), nämlich vom, glaube ich, 43. Platz auf den 1. Platz. Damals betrug die Wahlzahl, glaube ich, 26 000 oder 27 000, das hat ungefähr 2 500 Vorzugsstimmen entsprochen, und den Namen musste man hineinschreiben, und es ist gegangen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Daher verstehe ich nicht, was es da immer für Bedenken gibt. Das hat sich auch schon einmal bewährt, und auf Regionalwahlkreisebene gibt es, glaube ich, Bruckmann von der ÖVP, der sich einmal in einem Wahlkreis durchgesetzt hat und die entsprechende Zahl, damals 16,6 Prozent, hatte.

Also ich finde, dass das ein Fortschritt ist, dass das mehr Bürgernähe bringt, dass das Persönlichkeitswahlrechtselemente beinhaltet, die man nicht geringschätzen soll, und jetzt werden wir sehen, wie sich das in der Praxis bewährt. Demokratisierung ist ja immer auch ein Prozess, der nämlich stattfindet in einer Wechselwirkung zwischen Wählerinnen und Wählern und Gewählten. Und natürlich wird man schauen, dass das Parlament mit möglichst vielen dieser Elemente ausgestattet ist, wenn es um die Zusammensetzung hier im Haus geht. Daher, glaube ich, wären alle gut beraten, das eben ernster zu nehmen und nicht irgendwie so zu tun, als ob das nichts wäre.

Es ist auch die Einführung der Wählerevidenz, die ebenfalls geplant ist, wobei das die Basis für diese elektronische Stützung dann ist, auch ein Schritt, der das insgesamt verbessern würde. Daher, meine ich, sollte man da offenen Herzens herangehen. Es wäre völlig unverständlich, wenn es hier Oppositionsabgeordnete gäbe, die dem nicht zustimmen würden; denn ich glaube, dass das eine sehr positive Ausrichtung ist und fordere auf, da wirklich zuzustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

15.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten, und Sie können dann nach der Dringlichen Anfrage Ihre Rede fortsetzen, so Sie das möchten. – Bitte.

 


15.08.05

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich auf dieses Vorzugsstimmenmodell eingehe (Ruf bei der FPÖ:  „Falter“!) – das Thema „Falter“ haben wir für heute abgeschlossen – und Ihnen erzähle, dass der Frauenanteil im Parlament zu wünschen übrig lässt. Wir sind bei ungefähr 28 Prozent, und das seit zehn Jahren, ohne Veränderung.

2009, aufgrund dieses letzten Wahlergebnisses, waren wir uns fraktionsübergreifend darin einig, dass etwas getan werden muss, um diesen Frauenanteil zu heben, nämlich im Sinne der Geschlechtergleichstellung, im Sinne einer demokratiepolitischen Gleich­stellung.

Wir haben im Oktober 2009 eine Enquete durchgeführt. Damals hat es mehrere Stellungnahmen gegeben, von allen. Alle waren sich einig: Es braucht mehr Frauen in der Politik! – Ein Rufzeichen war dahinter. Ich möchte den Herrn Klubobmann zitieren,


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