Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 143

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Es darf doch nicht ein Fass ohne Boden werden. Dafür hätten die Steuerzahler in Österreich kein Verständnis, und auch der Internationale Währungsfonds wäre nicht mehr an Bord, wäre das ein Fass ohne Boden.

Wenn der Internationale Währungsfonds aussteigt, weil er in der Sanierung keinen Sinn mehr erkennen kann, weil die Maßnahmen nicht zu Stabilität führen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann kann ich dem Hohen Haus auch nicht empfehlen, ein Hilfspaket für Zypern zu schnüren. Daher ist es notwendig, alle Elemente für diese Sanierung mit ins Kalkül zu ziehen.

Zur Frage 1:

Die Euro-Gruppe hat in der Nacht von 15. auf 16. März in Brüssel über die wirtschafts­politischen Auflagen für ein Hilfsprogramm beraten. Dabei wurde in wichtigen Fragen grundsätzliche Einigung erzielt, unter anderem über dringend notwendige Struktur­reformen und, das war auch mir sehr wichtig, über eine unabhängige Prüfung der Umsetzung der internationalen Geldwäschestandards in Zypern und die Einrichtung eines Trust Registers.

Weiters habe ich insbesondere eingebracht, dass bei allen geplanten Maßnahmen die Pensionskassen nicht ausgeräumt werden dürfen. Dies habe ich deshalb eingebracht, weil es gerade bei Ungarn, wo eine derartige Maßnahme ja gesetzt wurde, einen Aufschrei gab und die Kommission mit Sanktionen gedroht hat, weil das nicht nach­haltig war.

In einem gemeinsamen Verständnis über den Programminhalt war zu Beginn die Voraussetzung angeführt, eine grundsätzliche Zusage für die Bereitstellung finanzieller Mittel abzugeben. Wir haben also den Zyprioten Hilfe versprochen, und Zypern hat selbst eine Zusage gemacht, intern Mittel zu mobilisieren, um die Hilfskredite auf eine vertretbare Höhe zu reduzieren. Wobei dieses „vertretbar“ nicht im Hinblick auf unsere Leistungsfähigkeit gesehen wurde, sondern welches Ausmaß an einem Schulden­rucksack für Zypern vertretbar ist, also wie viel an Hilfe Zypern in einem überschau­baren Zeitraum zurückzahlen kann.

Dies hat dann zu Berechnungen geführt, die einen Betrag von 10 Milliarden € ergaben, deren Rückzahlung in einem mittelfristigen Zeitraum für die Zyprioten zumutbar ist.

Gleichzeitig war aber der Finanzierungsbedarf insgesamt auf 17 Milliarden € festgelegt worden, daher musste Zypern auch selbst Geld aufbringen. Diesbezüglich wurden verschiedenste Möglichkeiten diskutiert: Es gab eine Zusage Zyperns, eine Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 28 Prozent oder höher, eine Erhöhung der Körperschaft­steuer durchzuführen und die Einführung einer einmaligen Sonderabgabe auf Ein­lagen.

Das veröffentlichte Statement der Euro-Gruppe – und das war der Konsens der Finanzminister – enthält keine zahlenmäßigen Vorgaben für die Strukturierung dieser Abgaben. Die Strukturierung dieser Abgaben hat Zypern im Hinblick auf die Verträg­lichkeit im Land selbst vorgenommen, weil wir dazu ja Beschlüsse im zypriotischen Parlament brauchen.

Am 18. März hat eine Telefonkonferenz der Finanzminister der Euro-Gruppe stattge­funden, in der die Frage der Sonderabgabe noch einmal besprochen wurde. Es wurde erneut klargestellt, dass Zypern da Spielraum hat und die Abgabe progressiv gestalten kann beziehungsweise dass dies auch empfohlen wird. Es wurde klargestellt, dass es eine Entscheidung von Zypern ist, den Freibetrag, der theoretisch für alle Einlagen bis 100 000 € möglich ist, zu bestimmen, dass aber gleichzeitig der Betrag von 5,8 Milliar­den € insgesamt – sei es durch einen Maßnahmenmix beziehungsweise durch so eine Abgabe – aufgebracht werden muss.

 


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