betrugen die Summen für das Hilfsprogramm 10 Milliarden und für den Eigenanteil 7 Milliarden €.
Die Troika erarbeitete zusammen mit den zyprischen Behörden diverse Lösungsansätze, um auf einen entsprechenden Eigenanteil zu kommen. Aufgrund des großen Finanzsektors, der im Vergleich zu der Wirtschaftsleistung des Rests des Landes überdurchschnittlich ist, ergab sich für die Troika und Zypern – also für Zypern selbst! – ein Beitrag aus dem Finanzsektor heraus.
Die Aktionäre, betreffend die Herr Bucher meint, dass wir sie einbinden sollen, werden selbstverständlich eingebunden; das heißt, die Aktionäre der Banken haben bereits negatives Eigenkapital und anschließend gar nichts mehr, weil diese Banken ja dann dem zypriotischen Staat gehören.
Angesichts des Ernstes der Lage erschien allen eine Sonderabgabe auf zyprische Sparguthaben als das kleinere Übel – auch mit Respekt vor den kleinen Sparern war es das kleinere Übel – im Hinblick auf die sonst bevorstehende Pleite der Banken und die Pleite des Staates. Dabei möchte ich betonen, dass die zyprischen Regierungsvertreter der Einhebung einer Sonderabgabe auf Sparguthaben zugestimmt haben, und ich möchte auch nicht verhehlen, dass die Finanzminister den Zyprioten eine sozial verträglichere Spreizung angeboten haben, diese jedoch vom zypriotischen Regierungsteam, das anwesend war, nicht akzeptiert wurde, und die Prozentsätze auf unter 10 Prozent gedrückt wurden, was dazu führte, dass die kleineren Sparer mit einem höheren Prozentsatz belastet wurden.
Wie im Statement des Präsidenten der Euro-Gruppe vom 18.3. – nach der Telefonkonferenz – jedoch klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wurde, ist es im Hinblick auf die kleineren Einlagen im Interesse der gesamten Euro-Gruppe, dass Einlagen unter 100 000 € anders behandelt werden sollen als jene über 100 000 €. Und wir haben noch einmal klargestellt, dass es wünschenswert wäre, alle Einlagen unter 100 000 € voll zu garantieren.
Zu den Fragen 9 und 10:
Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass die öffentlichen Haushalte geordnete Finanzen aufweisen. Es hat auch Österreich mit dem Interbankmarktstärkungsgesetz und dem Finanzmarktstabilitätsgesetz Maßnahmen ermöglicht und gesetzt, damit der Finanzmarkt stabil bleibt und in Österreich gesichert ist.
Für die Stabilität des Finanzmarktes leisten die Banken auch entsprechende Beiträge, sei es konkret über Dividenden oder Haftungsentgelte, aber auch über die Stabilitätsabgabe für die Banken. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, eine neue Abgabe für Sparer einzuführen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Ich werde demnach weder eine einfachgesetzliche noch eine verfassungsgesetzliche Initiative für Abgaben auf Sparguthaben einführen. (Abg. Petzner: Das war gar nicht die Frage!)
Der Schutz der Sparer in Österreich ist über ein stabiles Finanzsystem, das wirksam von der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank beaufsichtigt wird, gegeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Keine Garantie! – Abg. Bucher: Kein Schutz!) Zudem verfügen wir über ein Einlagensicherungssystem, das den EU-rechtlichen Vorgaben der Sicherungspflicht von 100 000 € pro Bank und Kunde entspricht. (Abg. Ing. Westenthaler: „Nicht notwendig“ heißt, wenn es notwendig ist, dann machen wir es!)
Solides Wirtschaften schützt die Sparer, und wir wirtschaften solide. Das ist allemal wichtiger als leere Versprechungen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)
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