Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 193

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zum Mehrheitswahlrecht sagen, weil immer wieder Vertreter Ihrer Fraktion dem Mehrheitswahlrecht das Wort reden, auch Vertreter der SPÖ. Das Positive an der heutigen Vorlage ist, dass diesbezüglich die Rechtslage mit der jetzigen Reform nicht verändert wird und eine solche Änderung daher in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr kommen wird. Das ist beruhigend, denn ich glaube, ein Mehrheitswahlrecht ist demokratiepolitisch bedenklich und vor allem für kleinere Fraktionen ein wirkliches demokratiepolitisches  (Zwischenruf des Abg. Mag. Lettenbichler.) – Wie bitte, Herr Kollege? (Abg. Mag. Lettenbichler: Das BZÖ spielt so oder so keine Rolle mehr!) – Wie heißen Sie überhaupt? Sind Sie Abgeordneter? – Ach ja, Entschuldigung. Ich kenne Sie nämlich nicht. Aber ist ja egal, er darf auch einmal runterrufen. Ist ja auch nett. Von der vorletzten Reihe ist es eh schwierig genug, dass man auch hier vorne gehört wird. Ich habe Sie leider nicht verstanden, aber sagen Sie mir das nachher!

Das Zweite, was mich auch interessiert hätte, Herr Staatssekretär: Wir sind ja in Österreich, was Wahlen anbelangt, irgendwo in der Evolution stecken geblieben. Ich habe das im Ausschuss schon gesagt, leider haben Sie darauf auch nicht repliziert. (Abg. Amon: In der Revolution oder in der Evolution?) – In der Evolution. Evolution, ja; nicht Revolution, sondern Evolution.

Warum, sage ich Ihnen auch gleich: Weil wir in Österreich so ziemlich alles, was wichtig und richtig und auch geheim ist, zum Teil schon mit dem Internet machen können – wir machen, sofern uns nicht die Regierung die Computer und Bankomaten sperrt, Bankgeschäfte übers Internet, wir gehen einkaufen übers Internet, wir machen alles übers Internet –, aber was dieser Regierung – der ach so modernen und fortschrittlichen, wie sie auch der Staatssekretär oftmals darstellt – nicht gelungen ist, ist, dass wir künftig übers Internet wählen können.

Ich frage mich: Warum? Was ist so schwierig daran, übers Internet zu wählen? Das sind einfache elektronische Vorgänge, Programme, wo man Stimmen auch sicher machen kann, mit Codes, mit allem Drum und Dran. Das gibt es heute schon, es ist also möglich. Es ist in allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens möglich. Warum soll man nicht auch wählen können? Dann hört sich nämlich das auf, was der Kollege Brosz von den Grünen am Beginn moniert hat: dass wir mit solchen riesigen Stimm­zetteln in einer Wahlzelle stehen, das Wählen immer länger dauert, man lesen muss, hinschreiben muss. Der Stimmzettel ist in den vergangenen Jahren ja immer größer geworden – und das liegt nicht daran, dass immer mehr Parteien kandidieren, sondern weil die Formalismen immer mehr geworden sind.

Daher wäre es eigentlich sinnvoll gewesen, wenn sich die Regierung Gedanken gemacht hätte, wie sie zu diesem Problem steht. Und deswegen hätte ich Sie, Herr Staatssekretär, in der ersten Runde gerne gefragt – und vielleicht hätten Sie dann geantwortet –, wie Sie dazu stehen, ob es nicht möglich wäre, ein e-Voting – wie auch immer man das nennen will – für die künftigen Wahlen in Angriff zu nehmen. Ich glaube, dass das richtig wäre.

Zum Gesetz selber: Diesem stimmen wir deshalb zu, weil wir der Meinung sind, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist – für mehr Persönlichkeitswahlrecht, für eine bessere Regelung und vielleicht auch für mehr Ausnutzungsmöglichkeiten der Vor­zugs­stimmen.

Und das ist auch gleichzeitig die Kritik an den Grünen: Man kann in diesem Hohen Haus nicht immer und bei jeder Gelegenheit für mehr Demokratie, mehr direkte Demo­kratie eintreten, aber dann bei erstbester Gelegenheit das verhindern und nicht zustimmen. Das, glaube ich, wäre falsch.

 


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