ferner – basierend auf aktuellen Anfragebeantwortungen durch das Bundesministerium für Inneres – im Jahr 2012 insgesamt 2 625 im Asylverfahren befindliche Personen, die einfach untergetaucht sind. Im Verfahren selbst untergetaucht sind immerhin 1 634 Personen. Das muss man sich vorstellen: Leute, die herkommen und sagen: Ich möchte Asyl beantragen!, und nachher einfach verschwinden und nicht einmal den Ausgang dieses rechtsstaatlichen Verfahrens abwarten, sondern einfach nur abtauchen, untertauchen, in letzter Konsequenz irgendwo in der Kriminalität landen.
Wir hatten im vergangenen Jahr 2012 1 631 unbegleitete minderjährige Fremde, welche einen Asylantrag gestellt haben. Das ist ja unter dem Stichwort der Ankerkinder in die breite mediale Diskussion gelangt. Eine weiterführende Anfragebeantwortung hat vorgebracht, dass von diesen 1 600 unbegleiteten minderjährigen Fremden 556 Fälle – Entschuldigung!, 366 – durch ein Altersdiagnosegutachten widerlegt wurden und die Volljährigkeit festgestellt werden konnte. Das ist immerhin ein Prozentsatz von 60 Prozent. Das ist die reine Faktenlage, wie sie sich uns darstellt.
Besonders kurios ist, dass sich mit Stichtag 31. Dezember 2012 3 018 Personen mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren – ich betone: mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren – in der Grundversorgung befinden. Ich bin schon gespannt, wie das funktionieren soll und wie uns der Herr Staatssekretär das erklären wird.
So wirklich den Vogel abgeschlossen hat aber eine Information, die mich jüngst ereilt hat und heute auch Eingang in die „Kronen Zeitung“ gefunden hat und die mehr als Anlass geben sollte, die Alarmglocken ordentlich schrillen zu lassen.
Es handelt sich um eine Information des Bundesministeriums für Inneres, bezugnehmend auf den Umstand, dass mit 28. Februar 2013 das italienische Gesetzesdekret zur sogenannten Emergenza Nord Africa ausgelaufen ist. Ab diesem Zeitpunkt betreibt Italien eine Politik, die so aussieht, dass nur noch unbegleitete Minderjährige, Behinderte, Senioren, alleinstehende Schwangere und Elternteile, Folteropfer oder Opfer anderer Formen von körperlicher, psychologischer oder sexueller Gewalt in den Betreuungszentren verharren können und alle anderen aus dieser Betreuung herausfallen.
Was passiert mit den Personen, die aus dieser italienischen Asylbetreuung herausfallen? – Die bekommen ein fremdenrechtliches Dokument in die Hand gedrückt. Es geht im Konkreten um Fremdenpässe – titolo di viaggio – oder um schengenwirksame Aufenthaltstitel – permesso di soggiorno, um den konkreten Terminus zur Anwendung zu bringen. Zu diesem fremdenrechtlichen Dokument, mit dem man im kompletten Schengenraum unterwegs sein kann, gibt es vonseiten der italienischen Behörden noch einen 500-€-Schein.
Mit diesem 500-€-Schein und der Aussicht „Fahrt weiter nach Österreich, fahrt weiter nach Deutschland, dort werdet ihr bestens betreut!“, haben wir dann die ganze Problematik zu bewältigen. Das zeigt ja, wie verquer das ganze Asylbetreuungssystem in Europa eigentlich funktioniert.
Wir haben mittlerweile die Situation dokumentiert, dass die italienischen Behörden mittlerweile keine Fingerabdrücke mehr abnehmen – außer in absolut prekären Fällen –, einen Gutteil der Leute einfach nach Westeuropa weiterschicken, ihnen 500 € in die Hand drücken und wir dann die Problematik im Westen und insbesondere mit unserer Zuständigkeit in Österreich durchzudrücken haben. – Das ist nicht in Ordnung, und das ist auch mit ein Grund, warum wir bei diesen fremdenrechtlichen Materien nicht die Zustimmung geben können!
Dasselbe passiert ja in Osteuropa, von wo wiederum zum Gutteil Leute aus Tschetschenien mit Asylanträgen hierher kommen und zum Gutteil leider in kriminellen
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