Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 201

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Organi­sationen verhaftet sind und – was wir auch wissen – dann, wenn der Sommer kommt, der Urlaub kommt, nach Hause nach Tschetschenien fahren, um dort ihren Urlaub zu verbringen. Da ist also im Prinzip überhaupt keine Verfolgung gegeben. Wir wissen auch aus einer Expertengruppe des Innenressorts, dass in Tschetschenien mittlerweile nicht ausreichend Verfolgungsgründe vorherrschen, um in Österreich Asyl zu beantragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Fremdenrecht, im Asylrecht läuft sehr, sehr vieles falsch. Ich habe den Eindruck, die Regierungsfraktionen machen da die Augen zu. (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Bei Dingen, die eigentlichen zu einem völkerrechtlichen Vorgehen führen müssten, wie dem italienischen Vorgehen, bei dem man alle Regeln internationaler Art einfach missachtet, den Asylwerbern Dokumente fremdenrechtlicher Art plus einen 500-€-Schein in die Hand drückt und ihnen sagt: Fahrt weiter nach Westeuropa!, wo wir das dann betreuen können, erwarte ich mir eigentlich von Ihnen a) einen Aufschrei, b) eine Lösung, und dass Sie nicht irgendwo versuchen, das Ganze einfach zu negieren, einfach so zu tun, als sei nichts. Ich erwarte mir, dass Sie nicht länger den Kopf wie ein Vogel Strauß in den Sand stecken, sondern wirklich mit Lösungsmodellen im öster­reichi­schen Sinn agieren, damit uns dieses Asylwesen nicht über den Kopf wächst.

Ich halte noch einmal fest: Wir haben überhaupt kein Problem damit, dass ehrliche Asylsuchende, sofern sie Schutz benötigen, diesen Schutz in Österreich natürlich erhalten sollen. Wir müssen nur einer Entwicklung Herr werden, wo sehr, sehr viele mit falschen Erwartungen zu uns kommen, in kriminelle Organisationen eingeschleust werden und wo wir dann für diese vermeintliche Gutmenschlichkeit die Zeche zu zahlen haben, während rund um uns in Europa die Leute die Augen zumachen, die Asylsuchenden zu uns weiterschicken, weil sie wissen, die Österreicher und die Öster­reichische Regierung sind – ich will das Wort jetzt nicht verwenden – ausreichend, um das Problem nach Österreich zu verlagern und es nicht länger in Italien oder irgendwo in Osteuropa zu haben. (Abg. Königsberger-Ludwig: Was Ihr für einen Schwachsinn redet, das ist ja unpackbar!)

Ich ersuche Sie, darüber einmal ernsthaft nachzudenken und wirklich auch Lösungen vorzulegen und nicht nur irgendwelche schwammigen Anpassungen vorzunehmen, die in Wahrheit nichts bringen und den Status quo nur noch verschlimmern. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


18.54.22

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Was wir heute beschließen, sind Anpassungen und Umsetzungen von Richtlinien. Ich glaube, Kollege Vilimsky, mit diesen Anpassungen und Umset­zungen werden an und für sich die Maßnahmen, die du gefordert hast – dass auf der einen Seite die tatsächlich Schutzbedürftigen Hilfe bekommen und dass wir gegen Missbrauch auftreten –, hier sicherlich besser umgesetzt.

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst geringfügige Änderungen in verschiedenen Gesetzesmaterien, die im Fremden- und Asylbereich schlagend werden.

Betroffen sind, neben dem Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl, das Einrichtungs­gesetz und das Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz, das Asylgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz.

Das Asylgesetz beinhaltet natürlich auch wesentliche Besserstellungen, insbesondere für subsidiär Schutzbedürftige. Hier ist eine Ausweitung des Familienbegriffes und eine


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