Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 202

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Ausweitung der Dauer der befristeten Aufenthaltsberechtigung auf zwei Jahre gege­ben.

Betreffend das Asylgesetz bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

In Art. 2 (BFA-VG) Z 13 entfällt im § 16 Abs. 1 die Wortfolge „oder dem Fremden mit Bescheid des Bundesamtes der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde“.

In Art. 3 (AsylG 2005) Z 1 wird das Zitat „2011/95/EG“ durch das Zitat „2011/95/EU“ ersetzt.

In Art. 3 (AsylG 2005) wird nach Z 6 folgende Z 6a eingefügt:

„6a. § 18 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Bundesamt hat, sofern es sich bei einem Asylwerber um einen unbegleiteten mündigen Minderjährigen handelt, eine Suche nach dessen Familienangehörigen im Herkunftsstaat, in einem Drittstaat oder Mitgliedstaat nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten durchzuführen. Das Bundesamt hat im Falle von unbegleiteten unmün­digen Minderjährigen diese auf deren Ersuchen bei der Suche nach Familienan­gehörigen zu unterstützen.““

In Art. 3 (AsylG 2005) Z 13 wir in Abs. 12 nach dem Zitat „14 Abs. 1a“ das Zitat „18 Abs. 2“ eingefügt.

*****

Ergänzend zu diesem Abänderungsantrag möchte ich klarstellen, dass die künftig vorgesehene verpflichtende Mitwirkung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bei der Suche ihrer Eltern nur für mündige Minderjährige, also für Personen über 14 Jahre gilt.

Außerdem wird nochmals verdeutlicht, dass die Mitwirkungspflicht dann nicht besteht, wenn die Suche nach den Familienangehörigen nicht im Interesse des Kindeswohls gelegen ist. Gerade in Österreich werden die Kinderrechte mit großer Sensibilität umgesetzt.

Eines möchte ich dem Hohen Haus jedoch nicht vorenthalten, weil wir gerade in diesem Bereich hier genau in diese Richtung arbeiten: Auf der Homepage des UNHCR heißt es zur Frage nach den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen: „UNHCR arbeitet eng mit anderen Organisationen wie dem Roten Kreuz, UNICEF und Save the Children zusammen, um sicherzustellen, dass Kinder ohne Begleitung identifiziert, registriert und ihre Familien gefunden werden.“

Es wird uns also genau das, was an und für sich das UNHCR hier vorschlägt, bezie­hungsweise als Vorgabe gibt, vorgeworfen, denn mit dieser Gesetzesänderung geht es in diese Richtung.

Ich glaube, es ist uneingeschränkt möglich, diesen Gesetzesänderungen zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59

 


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