Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 199

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Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.46.02 3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (2144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (FNG-Anpassungs­gesetz) (2215 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2119/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschluss von NGOs an der Mitwirkung am Asylverfahren (2217 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


18.46.33

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Steßl-Mühlbacher, da Sie mich direkt angesprochen haben und unseren roten Teppich hier kritisiert haben: Es stimmt, ja, ich würde mir wünschen, dass mehr Frauen bei uns aktiv werden. Frauen haben bei uns einen roten Teppich. Bei Ihnen ist das System offenbar jenes, dass Männer verdrängt werden müssen, obwohl sie möglicherweise gleich qualifiziert sind und die gleiche politische Eignung vorbringen. (Abg. Mag. Steßl-Mühl­bacher: Sie haben es noch immer nicht verstanden, Herr Kollege!) Ich halte es für den falschen Weg und für einen schlechten Weg, politische Eignungen davon abhängig zu machen, welches Geschlecht eine Person hat. Das ist ein Zugang, den wir nicht wollen. (Abg. Mag. Steßl-Mühlbacher: Sie haben überhaupt nichts ver­standen!) Den­noch gebe ich Ihnen recht, dass es begrüßenswert wäre, wenn mehr Frauen in die politische Entscheidungsfindungen miteingebunden werden könnten.

Wir debattieren bei diesem Punkt eine Änderung zum Fremdenbehördenneuord­nungs­gesetz und haben im vergangenen Jahr schon unsere Ablehnung zum Hauptteil dieses Gesetzes geäußert. Heute reden wir von Anpassungen und werden auch diesmal unsere Zustimmung verwehren. Um Ihnen begreiflich zu machen, warum wir hier unsere Zustimmung nicht geben können, begründe ich das mit einer schlaglichtartigen Zusammenstellung aktueller Zahlen aus dem Asylbereich.

Wir haben im Vergleich zu 2011 eine Steigerung von über 20 Prozent gehabt – um die 17 500 Anträge von Asylwerbern. Auf der anderen Seite haben wir eine Zahl von 8 500 bis 10 000 straffällig gewordenen Asylwerbern pro Jahr zu verzeichnen. Wir haben


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