Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 198

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einmal einige irrsinnige Ansagen widerlegen, die immer wieder in solchen Diskus­sionen gemacht werden.

Ich trete diesem Vorschlag der Kollegin Schwentner nicht bei, weil ich mir das in Praxis schwer vorstellen kann. Aber, bezüglich dessen, was wir heute insbesondere von den Kollegen der FPÖ hinsichtlich einer Quotenregelung wieder gehört haben, sage ich Ihnen, Herr Kollege Vilimsky: Sie haben gesagt, wir sollen die Frauen ins Hohe Haus holen und den roten Teppich ausrollen – der muss aber bei Ihnen sehr kurz gewesen sein! (Abg. Silhavy: Das war nicht einmal eine Quote, das war ein Fleckerlteppich!) Wenn ich schaue, so sind in Ihrer Fraktion nämlich gerade einmal sechs weibliche Frauen dabei. (Abg. Dr. Rosenkranz: Na ja, sechs männliche Frauen haben wir nicht, das stimmt!)

Immer wieder die Quote im Sinne einer Beleidigung zu nennen ist, ebenso wie die Nachfrage nach einer Qualifikation, der ganzen Diskussion unwürdig. Es ist eigentlich widersinnig, dass ich auf Ihre Argumente eingehe, weil Sie es ohnehin nicht verstehen. Sie werden nie verstehen, warum wir hier in unserer Republik nach wie vor eine Quotenregelung brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich freue mich schon auf den Tag, an dem wir über eine Männerquote sprechen müssen. (Demonstrativer Beifall der Abg. Königsberger-Ludwig. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das gehört hier im Hohen Haus auch einmal gesagt. Jedes Mal, wenn wir über Quotenregelungen sprechen, kommen irrsinnige Argumentationsschienen daher und ich glaube, das muss auch einmal gesagt werden.

Zum Herrn Kollegen Westenthaler, der das e-Voting kurz erwähnt hat: Ich trete diesem Vorschlag eher nicht bei, denn wir haben gesehen, was das e-Voting bei den ÖH-Wahlen ausgelöst hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Das war ja auch nicht richtig angewandt!)

Es mag schon möglich sein, dass es nicht richtig angewandt worden ist. Aber, Herr Kollege Westenthaler, ich kann mir nicht vorstellen, wie man bei dieser Form das geheime Wahlrecht wirklich garantieren könnte. Wenn Sie einen Vorschlag haben, bei dem es eine Garantie gibt, kann man durchaus diskutieren, ob man dafür oder dagegen ist, aber ich kann es mir in der Praxis nicht vorstellen.

Noch einmal zusammengefasst, und das ist heute in der Diskussion noch überhaupt nicht vorgekommen – leider ist die Frau Innenministerin nicht da, aber, Herr Staats­sekretär, Sie werden es Ihrer Ministerin sicher ausrichten –: Wir haben eine Aus­schussfeststellung beschlossen. Ich glaube, dass es sehr, sehr wichtig ist – gerade auch im Rahmen dessen, dass wir jetzt die Nationalrats-Wahlordnung mit den Vor­zugs­stimmen ändern –, dass wir die Bevölkerung wirklich, und da meine ich wirklich objektivst, mit einer Informationskampagne seitens des Innenministeriums infor­mie­ren. Ich hoffe auch, dass die Frau Innenministerin die Anregung aus dem Aus­schuss aufnimmt, nämlich, die Kandidaten und Kandidatinnen auf der Homepage besser zu präsentieren, damit natürlich für alle Kandidaten und Kandidatinnen die gleiche Aus­gangsposition herrschen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.45

18.45.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2213 der Beilagen.

 


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