Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 197

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18.39.35

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Die vorliegende Ände­rung der Nationalrats-Wahlordnung, die bereits für die kommende Nationalratswahl gilt, bringt ganz deutlich ein stärkeres Persönlichkeitswahlrecht und damit auch eine stärkere Mitwirkung der Bürger bei der Vergabe der Mandate.

Ich glaube, in der heutigen Zeit ist es ein Gebot der Stunde, die Persönlichkeitsrechte und auch die Rechte der Mandatare zu stärken, weil – und das merken wir tagtäglich in unseren Kontakten in den Wahlkreisen – die Bürger zu Politikern, die sie kennen, denen sie vertrauen, bei denen sie auch merken, dass sie regional für ihre Interessen eintreten, eine starke Bindung haben.

Jetzt können die Bürgerinnen und Bürger diese Arbeit noch besser schätzen und würdigen, indem sie diese Politiker auch bei der Mitwirkung durch Vorzugsstimmen besser unterstützen. Ich glaube, das stärkt auch unsere Position als Mandatare, weil unsere Arbeit in den Regionen von den Bürgern entsprechend honoriert und durch eine Vorzugsstimme belohnt werden kann. Dadurch können die Wähler bei der Mandats­vergabe mehr mitwirken und auch hier die Bedeutung entsprechend unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber zur Diskussion schon eines sagen, und das ist ja eindeutig gesagt worden: Bitte, bei einer Nationalratswahl liegt ein Stimmzettel auf, auf dem männliche und weibliche Bewerber draufstehen und jeder Bürger, jede Wählerin soll das Recht haben, einen Kandidaten oder eine Kandidatin auszuwählen, den er oder sie hier im Hohen Haus für seinen/ihren Wahlkreis haben will und den er oder sie besonders unterstützt. Das ist Gleichberechtigung im reinsten Sinne, weil sich jeder aussuchen kann, ob Mann oder Frau. Jeder kann den oder die, den sie wollen, wählen. Jede Quote, wie sie die Grünen propagieren, ist eine Ungleichbehandlung und absolut abzulehnen. Das ist eine wirklich sehr hinterfragenswerte Vorgangsweise.

Ich möchte auch noch etwas sagen, weil hier auch das Thema Ortskaiser bezie­hungsweise Bezirkskaiser angesprochen wurde, und den Blick darauf lenken, wie die letzte Nationalratswahl bei den Vorzugsstimmen auf der Regionalwahlkreisliste ausgegangen ist. Unter den ersten 30 Plätzen auf dieser Hitliste der Vorzugsstimmen waren 18 ÖVP-Mandatare, 60 Prozent, die weit über 5 000, 6 000 Vorzugsstimmen gehabt haben. Wir haben hier viele gute Bürgermeister und Bürgermeisterinnen herinnen, weil die Menschen diesen vertrauen, aber auch viele andere Bewerber, weil sie beliebt sind, weil sie sympathisch sind.

Daher sage ich: Haben Sie keine Angst vor diesem Vorzugsstimmensystem! Stellen Sie sich den Bürgern, seien Sie regional vertreten, stellen Sie sympathische Kandi­daten auf, dann werden Sie auch gewählt!

Wichtig ist, dass der Bürger entsprechend mitwirken kann, und das wird durch diese Novelle gestärkt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


18.42.05

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Kollege Hammer! Ich glaube, wir im Hohen Haus haben keine Angst vor den Vorzugsstimmen. Ich will mich jetzt nicht unbedingt über die Sympathiewerte der einzelnen Parteien auslassen, aber ich denke, wir sollten trotzdem im Rahmen dieser Diskussion noch


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