Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Beim ersten Entwurf, den wir diskutiert haben, wurde dieses Recht umgekehrt. Da wurde dieses Recht, das seitens der EU-Richtlinie vorgeschrieben worden ist, in eine Pflicht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umgewandelt. Da müssten sie auch mitwirken. Und das haben wir im Ausschuss schon diskutiert und gesagt, das wollen wir eigentlich so nicht.

Das, was wir weiters bekrittelt haben, war, dass die Jugendwohlfahrt, das Wohl des Kindes, ausschließlich in den Erläuterungen zitiert war und nicht im Gesetz formuliert war. Auf Basis dessen gab es im Ausschuss diesen Abänderungsantrag, den auch Sie schon zitiert haben, wo man dann zwischen mündigen und unmündigen minderjährigen Flüchtlingen unterschieden hat. Man hat dann auch noch das Kindeswohl in das Gesetz hineingeschrieben. Es wurde festgeschrieben, dass die Kinder bei der Suche ihrer Eltern zu unterstützen sind, aber nur wenn es dem Kindeswohl entspricht. Was ich nach wie vor nicht verstanden habe, war dieser Umkehrschluss.

Ich bin froh darüber, dass wir einen lebendigen Parlamentarismus haben, denn der Abänderungsantrag, den Kollege Kößl jetzt eingebracht hat, geht genau auf diesen Punkt ein. Das verpflichtet jetzt das Bundesamt, dass es letztendlich für die minder­jährigen Flüchtlinge die Suche nach ihren Eltern gestaltet, und die Mitwirkungspflicht für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist hier draußen. Das ist eindeutig festgeschrieben. Das ist auch noch einmal zusätzlich zu unterstreichen.

In diesem Antrag steht auch, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dafür zuständig ist, die Kinder bei der Suche ihrer Eltern zu unterstützen. Ich sage einerseits, Danke, Frau Ministerin, dass diese Änderung dann auch gelungen ist. Ich denke, es ist zum Wohl der Kinder, dass das so formuliert wurde, daher werden wir der Vorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.36.00

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wir Freiheitlichen stimmen diesen Novellierungen einmal zu. In einem anderen Bereich stimmen wir nicht zu, weil es da um einen eigenen Antrag geht. Aber es ist schon inter­essant, was man hier über das Fremdenrecht – es wurde von den Grünen auch als Ausländergesetz bezeichnet – so alles hört.

Ich sage eines: Wir Freiheitlichen sind dann mit im Boot und auch als Vordenker gerne dabei, wenn es um die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung geht, denn das ist nämlich das, was uns meistens immer vorgegaukelt wird, wenn wir hier vom Asylwe­sen sprechen. Wir sprechen davon, dass Asylbetrug, dass Asylmissbrauch einge­dämmt und abgeschafft wird. Jede gesetzliche Maßnahme, die dazu dient, werden wir verlangen. Wenn sie im Rahmen einer Regierungsvorlage hierherkommt, dann werden wir diese auch unterstützen. Darum geht es: Die illegale Zuwanderung wollen wir eindämmen.

Es kommen interessanterweise meistens von den Grünen Ideen wie: Man soll das mit der Kontrolle nicht so genau nehmen bei den Fingerabdrücken. Das ist wirklich etwas ganz Gemeines, dass man da Fingerabdrücke nimmt, um zum Beispiel Identitäten festzustellen, damit man zum Beispiel eine Sicherheit hat, wenn jemand vielleicht schon einen Asylantrag in England gestellt hat oder in Deutschland oder in Italien. Dass dann auf einmal eine österreichische Asylbehörde draufkommt: Moment einmal, Sie lügen uns an, Sie waren schon ganz woanders – da sind die Grünen auf einmal nicht so dabei. (Abg. Mag. Korun: Es geht auch um die Länder!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite