Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 212

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meiner Ansicht nach repariert werden müssen. Da muss man humanitär handeln. Da muss man schauen, wo man da helfen kann. (Abg. Dr. Rosenkranz: Der Frank könnte helfen!) Ich glaube, da hapert es gewaltig im Gesetz, wenn wir solch bürokratische Hürden haben.

Ich sage nicht, Türen auf für alle. Aber wenn jemand schon lange in Österreich gelebt hat, wenn jemand hier integriert ist, angepasst ist und zudem noch im Gastgewerbe arbeitet, wo wir sowieso Saisonnier-Kräfte bräuchten beziehungsweise Arbeitsplätze en masse zur Verfügung stehen, dort gut eingebunden werden könnte, seinen Lebensunterhalt verdienen könnte, die Sprache spricht, verstehe ich es nicht, dass man da die Bremse zieht. Wir haben jetzt versucht, ihr zu helfen, aber das ist einfach unmöglich. Ich glaube, hier ist Not am Mann oder an der Frau in diesem Fall.

Da sollte man wirklich einmal Vernunft walten lassen und das Fremdengesetz wirklich so reformieren, dass es menschlich vollziehbar ist und dass die Menschen das auch richtig verstehen können und nachvollziehen können. Dann wären wir auf dem richtigen Weg, Frau Minister. Ich kann Ihnen nur anbieten, packen wir es gemeinsam an. Wir vom Team Stronach wollen, dass hier alle an einem Strang ziehen, eine vernünftige Lösung finden, bei der wir sagen können, da haben wir wirklich etwas für das Volk getan, da haben wir etwas für Österreich getan. Vernünftige Lösungen – das wäre das Richtige, Frau Minister. (Beifall beim Team Stronach.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Lueger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.52

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Alle Thematiken, die jetzt genannt wurden, speziell was in der morgigen „Kronen Zeitung“ steht, haben nicht unmittelbar etwas mit der Novelle, die heute vorliegt, zu tun. Daher verstehe ich jetzt einmal prinzipiell die Aufregung nicht. Diese schwierige und problematische Sache mit Italien, das kann man, denke ich mir, nur im Bereich des europäischen Asylwesens regeln. Da haben wir sicherlich – und da sind auch Sie, Frau Ministerin, gefordert – alle Schritte seitens Österreich zu setzen, damit wir da zu einer gemeinsamen Lösung kommen. (Beifall der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Aber nun zurück zum eigentlichen Vorhaben: Dieses Vorhaben, um das es heute geht, das ist eine reine Anpassung. Da geht es nicht darum, dass wir die Fremdengesetze, das Asylgesetz, das Anpassungsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz jetzt verein­heitlichen und komprimieren wollen. Das haben wir in einem anderen Vorhaben noch vor. Hier geht es letztendlich um Anpassungen für Materiengesetze, für die Verwal­tungsgerichtsbarkeit, um eine Rechtsgrundlage für die Übergabe für das Verfahren bis 2014, bis die anderen Rechte gelten, um die Schaffung der Verwendungsmög­lichkeit von Gemeindebediensteten, dann letztendlich in den anderen Verfahren um Anpassungen von fremdenrechtlichen Bestimmungen der Judikatur für den Verwal­tungs- und den Verfassungsgerichtshof und um zwei Umsetzungen von EU-Richtlinien, einer Statusrichtlinie und einer zweiten, dann noch eine Verordnung, die sich mit dem Visakodex und mit dem Schengener Grenzkodex befasst.

Ich möchte jetzt noch einmal auf die Mitwirkungsrechte eingehen, weil die natürlich auch Thema waren. In Begutachtungsverfahren waren sie ein sehr großes Thema bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Basis dessen ist die Richtlinie, wo im Art. 31 Abs. 5 steht – Kollegin Korun hat es auch schon kurz zitiert –, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das Recht auf Suche ihrer Eltern haben, wenn sie hier sind, und dass sie auch dabei unterstützt werden. Das schreibt die Richtlinie vor.

 


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