Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 211

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19.26.22

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Diese Reparatur des Fremden- und des Asylgesetzes, wie sie hier vorliegt – das wurde schon angesprochen –, ist ein reines Flickwerk. Mittlerweile können es nicht einmal Experten mehr richtig lesen. Wir haben schon verschiedene Hearings hier im Parlament gehabt, bei denen Experten aus allen Bereichen diese Gesetzesmaterie durchleuchtet und uns erklärt haben, dass das eigentlich nicht lesbar ist.

Wir vom Team Stronach fordern eine Generalreform der Fremdengesetz- bezie­hungsweise der Asylgesetzrichtlinien, denn nur so können wir die großen Fehler, die in diesen Gesetzen enthalten sind, oder diese bürokratischen Hürden reformieren. (Abg. Petzner: Wie wollt ihr sie reformieren?)

Kollege Westenthaler hat es vorhin richtig angesprochen: Es nützt mir auch das beste Gesetz nichts, wenn es eine solche Aktion gibt, wie sie in der morgigen Ausgabe der „Kronen Zeitung“ steht, nämlich diese Flüchtlingswelle aus Italien. Es werden dort Aufenthaltstitel an die Illegalen nicht verscherbelt, das hast du falsch gesagt, sondern die bekommen noch 500 € zum Titel dazu, damit sie ausreisen können. Das sind schon Sachen, die inakzeptabel sind. Frau Minister, ich erwarte mir schon – Sie haben es schon in der Zeitung angekündigt –, dass Sie da aus österreichischer Sicht einen klaren Protest einlegen. Das verletzt EU-Recht. Wenn wir schon in der EU sind, dann sollten sich auch alle daran halten. Ich glaube, es wäre notwendig, dass Sie da ordentlich auf den Tisch klopfen.

Alles in allem: Diese Fremdenrechtsmaterie ist eine sehr schwierige Materie, die ja meiner Ansicht nach – ich werde es Ihnen an einem Beispiel veranschaulichen – manchmal über das Ziel hinaus schießt und manchmal nicht nachvollziehbar ist.

Wir kennen die vielen Fälle von Asylanträgen, die dann verschleppt werden, Men­schen, die bis zu zehn Jahre hier kämpfen. Die Kinder sind bestens integriert, und dann haben wir das Problem, dass diese Familien dann abgeschoben werden, und das versteht dann kein Mensch mehr. Wir müssen also darauf schauen, dass es bei diesen Asylverfahren eine Vorprüfung gibt, die schnell abgeschlossen wird, damit das relativ schnell über die Bühne geht und die Entscheidung fällt, ob jemand ein Wirtschafts­flüchtling oder wirklich ein Asylfall ist. Das fehlt noch ganz gewaltig. Damit könnte man viel Leid, Sorge verhindern und viel Geld sparen. Frau Minister, Sie sind aufgerufen, diesbezüglich die entsprechenden Maßnahmen zu setzen.

Ich möchte jetzt aber an einem anderen Fall demonstrieren, wie schwierig und prob­lematisch diese Materie ist. Ich bin vor ein paar Tagen von einer Frau, einer gebürtigen Serbin, angesprochen worden. Sie ist in Vorarlberg geboren worden, mittlerweile knapp über 40, eine gebürtige Serbin (Ruf bei der SPÖ: Was ist eine „gebürtige Serbin“?), die die serbische Staatsbürgerschaft hat, die serbische Eltern hat, die waren damals nicht österreichische Staatsbürger. Sie ist in Vorarlberg geboren, spricht waschechten Vorarlberger Dialekt – für die Frau da hinten. Diese Dame hat 20 Jahre lang in Vorarlberg gelebt, hat dort einen unbegrenzten Aufenthaltstitel gehabt und hat dann, als sie 20 Jahre alt war, nach Serbien geheiratet. Die ganze Familie, Geschwis­ter, Eltern, lebt seit über 40 Jahren in Vorarlberg. Und jetzt wird es interessant: Jetzt ist diese Frau geschieden und möchte zu ihrer Familie zurück. Sie hat versucht, hier einen Aufenthaltstitel zu bekommen über einen Saisonnier-Job; das war nicht möglich, weil alles schon ausgebucht ist.

Diese Dame ist also bestens integriert, hat die Lebensinteressen in Vorarlberg, hat niemanden mehr in Serbien und würde gerne zu ihrer Familie nach Vorarlberg zurück­kehren. – Das ist nicht möglich. Das sind problematische Familienschicksale, die


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