Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 210

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Sie müssen eben zur Kenntnis nehmen, dass das gesamte Modell der Rot-Weiß-Rot-Karte in Wirklichkeit nicht funktioniert. Das ist das, was wir Ihnen von Anfang an gesagt haben. Hätten Sie sich nur unser Modell, unser Punktesystem des sogenannten Ausländerchecks angesehen. Das wäre von vornherein eine bessere Lösung gewesen. Sie hätten die Richtigen im Land gehabt und nicht die Falschen. Sie hätten die Richtigen wieder hinaus befördert und nicht die Falschen. Das ist im Prinzip eine Politik, wie wir sie uns vorstellen. (Beifall beim BZÖ.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.22.48

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf mit dem sperrigen Titel Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz hat seinen Ursprung in der Anpassung der fremdenrechtlichen Materiengesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012. Wie wir alle wissen, haben wir im Juli 2012 die Errichtung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl beschlossen. Für mich ist das ein sehr wichtiger Beschluss, und er soll und wird mit 1. Jänner 2014 auch operativ umgesetzt.

Damit werden die Kompetenzen von 194 Behörden, die derzeit den Bezirksverwal­tungsbehörden und den Ländern zugeordnet sind, in einem Amt gebündelt. In diesem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit künftig einer Zentrale in Wien und einer Regionaldirektion in jedem Bundesland werden die asyl- und fremdenrechtlichen Agen­den zusammengeführt. Das bedeutet – das sehe ich sehr positiv –, dass wir die Migra­tionsströme besser bewältigen können, dass damit Doppel- und Mehrgleisig­keiten abgebaut werden. Das bringt Einsparungen und – das ist für mich sehr wichtig – auch eine kürzere Verfahrensdauer. Damit haben die betroffenen Menschen schneller Gewissheit, ob ihr Verfahren positiv oder negativ abgeschlossen wird.

Zwei Punkte möchte ich ansprechen, die in diesem Gesetz normiert werden. Zum einen wird die Rechtsgrundlage für die Verwendung von Landesbediensteten und von Bediensteten der Gemeinde Wien durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geschaffen. Warum ist das wichtig? – Das sind Landes- und Gemeindebedienstete, die schon bisher mit solchen Aufgaben betraut waren, daher wird jetzt eine Voraussetzung geschaffen, diese auch zu übernehmen, nämlich unter Beibehaltung ihrer dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung.

Zum anderen möchte ich noch die Änderung des Grenzkontrollgesetzes ansprechen. Sehr geehrte Frau Kollegin Korun! Die Abgleichung von Fingerabdrücken mit diversen Datenbanken ist nur bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Identität des Reisenden möglich. Für mich ist das ein wichtiger Punkt, damit die Sicherheit auch weiterhin aufrechterhalten werden kann. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Daher ist diese Maßnahme meiner Überzeugung nach gerechtfertigt. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass mit dieser Gesetzesänderung ein weiterer Puzzlestein zur Verwaltungsreform geschaffen wurde. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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