Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 221

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Gestatten Sie mir noch den einen oder anderen Satz zur Novelle des BAK-Gesetzes. Sie alle wissen, dass Korruption und Amtsmissbrauch für uns alle bei Gott keine Kava­liersdelikte darstellen, sondern dass gerade Korruption und Amtsmissbrauch verfolgt werden müssen, dass strengstens dagegen vorgegangen werden muss. Aus diesem Grund wurde vor wenigen Jahren das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geschaffen, ein Amt, das besonders wichtig ist im Kampf gegen verschiedenste Korruptionsphänomene.

Gerade weil im Jahr 2012 im Korruptionsstrafrecht Veränderungen vorgenommen wurden, kommt es jetzt auch zur Anpassung des BAK-Gesetzes. Wir werden die Aufgaben anpassen, erweitern im Hinblick auf die Verletzung des Amtsgeheimnisses. Somit wird im Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung alles an Expertise gesammelt. Es macht Sinn, dass die gesamte Kompetenz und Ver­antwortlichkeit hier gebündelt werden.

Ich bin fest davon überzeugt, dass durch diese Bündelung der Kompetenz auch die friktionsfreie Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung und der Korruptionsstaatsanwaltschaft weiterhin erfolgreich fortgesetzt werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.04.29

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ganz zu Beginn möchte ich mich einmal ganz besonders bei Ihnen, Frau Bundesministerin, für Ihren Einsatz im Justiz- und Innenministerrat zur Erreichung dieses Schengener Informationssystems Nummer zwei bedanken. Es war eine schwierige Geburt, aber eine Geburt, die sich wirklich ausgezahlt hat oder auszahlen wird, um es besser auszudrücken. Ich danke Ihnen dafür, weil das ein Zeichen dafür ist, dass die internationale Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung eine Erfolgs­geschichte ist. Nicht nur europäische Unionsstaaten sind gemeinsam in diesem System vertreten, sondern auch die Schweiz und Liechtenstein, weil sie erkannt haben, dass es wichtig ist, die Zusammenarbeit zu praktizieren, und zwar unabhängig von der Unionszugehörigkeit.

Es sind nunmehr 28 Staaten in Europa, die alle Fahndungsdaten untereinander aus­tauschen. Damit ist es den einzelnen Polizisten, aber auch den Richterinnen und Richtern möglich, in Zukunft sehr, sehr rasch Entscheidungen zu treffen. Wir müssen nicht mehr Auslieferungsanträge mit langjährigem Procedere stellen, es ist nicht mehr notwendig, einen eigenen nationalen Haftantrag zu stellen. Mit SIS II ist der EU-Haftbefehl automatisch gespeichert und übermittelt, und damit können wir auch sehr rasch die notwendigen Schritte, die zu einer Verhaftung der jeweiligen ausgeschrie­benen Staatsbürger führen, setzen.

Wir haben bereits eine unglaubliche Menge an Daten gespeichert. Derzeit sind bereits über 40 Millionen Daten gespeichert. Mit dem neuen System rechnen wir, dass wir mehr als 70 Millionen Datensätze haben werden, viele Personendaten, aber auch noch mehr Sachenfahndungen, Identitätsdokumente und Abgängigenfahndungen. Viele österreichische Fahndungen können damit in den Schengen-Ländern erfolgreich abgeschlossen werden, viele österreichische Straftäter, die versucht haben, sich im Ausland der Strafverfolgung zu entziehen, werden damit gefasst werden. Dieses System dient dazu, sie rasch wieder nach Österreich zurückzubringen, damit sie hier dann vor Gericht gestellt und ihrer Strafe zugeführt werden können.

 


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