Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 223

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diesem Unterstand in meinem Bezirk Gänserndorf kurzfristig mit Dienstzuteilungen abhelfen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Hornek zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.10.00

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Werte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mit dem Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert wird, werden zwei Dinge geregelt. Einerseits werden die rechtlichen Maßnahmen zur Implementierung des Schengener Informationssystems neu, kurz SIS II, geschaffen, und andererseits wird das Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung an das Korruptionsstrafrechtsände­rungs­gesetz angepasst.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Schengengebiet leben mehr als 400 Millionen Menschen. Größter Vorteil für Personen innerhalb des Schengenraumes ist natürlich der Wegfall der Personenkontrollen an den Staatsgrenzen. Lediglich Stichproben hinter den Landesgrenzen werden durchgeführt. Dazu wurde das Schengener Informa­tions­system, das man sich als elektronischer Fahndungsverbund vorstellen kann, geschaffen. Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit wurde über die Jahre hinweg immer weiter intensiviert. Durch den erleichterten Informationsaustausch, gemeinsame Streifen im Binnengrenzraum und die grenzüberschreitende Observation sind viele Erfolge erzielt worden.

Das Schengener Informationssystem stellt das Herzstück der sogenannten Schenge­ner Ausgleichsmaßnahmen dar. Es ist das zentrale Instrument und die rechtlich ver­bind­liche Grundvoraussetzung für den Wegfall der Grenzkontrollen. Das Schengener Informationssystem ist somit ein Werkzeug für die Sicherheitsbehörden der Schengen­länder. Damit können automatisiert Personen- und Sachfahndungen in der Europä­ischen Union durchgeführt werden. Im Schengenraum unerwünschte, vermisste und zur Fahndung ausgeschriebene Personen werden in einer nichtöffentlichen Datenbank gespeichert.

Auch Kraftfahrzeuge, Banknoten, Ausweisdokumente und Schusswaffen werden darin erfasst. Der Austausch der Fahndungsdaten mit allen Schengenstaaten erfolgt in Echt­zeit, also ohne Verzug. Und das SIS II bringt neue Funktionalitäten mit sich. Unter anderem beinhaltet SIS II neue Fahndungsoptionen. So können Personenfahndungen zusätzliche biometrische Daten wie Lichtbilder, Fingerabdrücke und DNA-Profile enthalten und so den Ermittlern bei der Identifizierung von Straftätern helfen.

Neben den vorhin genannten Daten können nun zum Beispiel auch Baumaschinen, Containerschiffe und Wertgegenstände entsprechend berücksichtigt werden. Auch die Vernetzung der Daten, also beispielsweise Personenfahndung kombiniert mit Sach­fahn­dung, wird somit möglich. So kann sowohl für den flüchtigen Täter als auch für das von ihm benutzte Fahrzeug eine entsprechende Ausschreibung erfolgen.

Das Schengener Informationssystem ist ein wichtiger Sicherheitsbaustein für uns Österreicher. Als Bewohner der Grenzregion bedanke ich mich von ganzem Herzen bei unserer engagierten Exekutive und freue mich über die neu gewonnene Lebensqualität im Grenzraum nach der Grenzöffnung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.13

20.13.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet.

 


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