Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 224

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Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2143 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.14.346. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vor­lage (2135 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (2216 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nur vier Redner zu Wort gemeldet sind und wir daher bald wieder zu einer Abstimmung kommen werden.

Als erster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.15.18

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Verstärkte internationale Zusammenarbeit, Unter­stützung mit Wissen, vor allem aber rasche und verlässliche Hilfe im Katastrophenfall, das sind alles Punkte, die im Fall der Republik Moldau nur unterstützt und auch gut­geheißen werden können.

Die Republik Moldau mit der Hauptstadt Chisinau, einst ein stolzes Fürstentum, liegt an der EU-Außengrenze, eingekeilt zwischen Rumänien und der Ukraine. Die Unab­hängigkeit von 1991 hatte für das vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Land leider dramatische wirtschaftliche Folgen. Die Republik Moldau mit etwas mehr als 3 Millio­nen Einwohnern zählt zu den ärmsten Ländern in Europa. Ein Viertel der arbeits­fähigen Bevölkerung hat das Land mangels Perspektiven in der Heimat mittlerweile verlassen. Auswanderer wie diese überweisen an die Familien zu Hause mehr, als das Bruttoinlandsprodukt des Landes ausmacht.

Ich kann es nur begrüßen, dass die österreichisch-moldauische Zusammenarbeit nach der Bekämpfung der Kriminalität und des Kinderhandels nun auch Katastrophenhilfe umfasst. Gerade bei der Katastrophenhilfe ist Österreich ein wichtiger Partner dieses bitterarmen Landes, und wir haben auch schon geholfen. Denken wir nur an die Überschwemmungen im Juli 2010. Das Katastrophenabkommen ermöglicht unseren Profis im Notfall, das heißt bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen, ein schnelleres Eingreifen. Wir schaffen somit die rechtliche Grundlage für gegenseitige Hilfe. Wir regeln vorab alle möglichen bürokratischen Eventualitäten, etwa den Grenz­übertritt der Helfer, die erleichterte Ein- und Ausfuhr von Hilfsgütern. Das Abkommen


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