Durch den Abschluss dieses Staatsvertrages werden die wichtigen Fragen bei einer Hilfestellung geregelt.
Wir vom Team Stronach befürworten eine internationale Zusammenarbeit durch Hilfeleistungen in Katastrophenfällen. – Das war auch kurz und knackig. (Beifall beim Team Stronach.)
20.20
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin dazu ist Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.20
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher haben sich alle Katastrophenhilfe-Abkommen, die wir mit Ländern geschlossen haben, außer jenes mit Italien, sehr gut bewährt. Die Hilfeleistungen sind bei Naturkatastrophen in der Vergangenheit nicht im Rahmen einer UN-Resolution getätigt worden, nicht auf Grundlage eines bilateralen Abkommens. Dass die Republik Moldau zu den ärmsten Staaten Europas zählt und mit schweren sozialen und wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hat, ist, glaube ich, unbestritten, daher ist sie auch auf Hilfeleistung bei Naturkatastrophen angewiesen. Es wurde bereits erwähnt, dass wir das schon des Öfteren gemacht haben, nicht nur bei der Überschwemmung, sondern auch als es 2009 zu Engpässen bei der Energieversorgung gekommen ist. Es erfolgten auch Nahrungsmittel-Hilfeleistungen.
Aber es gibt einen Punkt, den ich erwähnen möchte, der mir doch recht wichtig ist. Da schließe ich mich dem Menschenrechtskommissar des Europarates Nils Muižnieks an, der gesagt hat, dass die Republik Moldau doch gezielte Anstrengungen beim Schutz der Menschenrechte unternehmen muss, was wirklich ganz wichtig ist. Jetzt möchte ich natürlich nicht humanitäre Hilfe gegen Menschenrechte ausspielen, aber es ist, glaube ich, wichtig, dass man darauf hinweist.
Da dieses Gesetz sowohl im Ausschuss Zustimmung fand als auch hier positiv angenommen wird, nehme ich an, dass es auch im Bundesrat beschlossen werden wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
20.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 2135 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2196 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Zahlungsdienstegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz, das Pen-
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