Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll193. Sitzung / Seite 243

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Daher ist es, glaube ich, gescheiter, auch wenigstens das halbvolle oder dreivier­telvolle Glas zu nehmen.

Ich möchte mich dem Dank an Herrn Sektionschef Nolz anschließen, dass er auch noch rechtzeitig vor seinem 70. Geburtstag sein zweites steuermäßiges Meisterstück in diesem Bereich abgeliefert hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein paar Dinge sagen – gerade wenn wir sagen, Steuerhinterziehung soll und darf kein Kavaliersdelikt sein: Wir, beziehungs­weise Sie mit Ihrem Beschluss, haben auch in dieser Legislaturperiode die Strafen für Finanzvergehen verdoppelt, die Finanzpolizei geschaffen, die übrigens vom Aufnahme­stopp im Bund ausgenommen ist, um stärker zu kontrollieren. Auch das sind alles Maßnahmen, die in diesem Bereich mehr Effizienz schaffen. Aber man sieht, dass es trotz hoher Strafen noch Leute gibt, die solche Vergehen machen.

Im Detail: Was heißt dieses Abkommen? Die Höhe ist so wie beim Schweizer Abkom­men: Zwischen 15 und 38 Prozent müssen nachgezahlt werden. Das kommt darauf an: Je länger das Geld im Fürstentum Liechtenstein liegt, je höher die Summe an Geld ist und je mehr Bewegung, desto höher ist der Steuersatz.

Wer nichts zu verbergen hat, weil er alles ganz legal gemacht und keine Steuern hinterzogen hat, kann auch durch Offenlegung gegenüber der Finanzbehörde der Abgeltungssteuer entgehen, denn dann wird von der österreichischen Steuerbehörde alles überprüft. Die Einnahmen von 500 Millionen € sind auch schon erwähnt worden.

Was zur Schweiz zusätzlich hinzukommt, ist Folgendes: Es gibt auch einen Stiftungs­eingangssteuersatz, den Liechtenstein an Österreich abliefert, nämlich im Ausmaß zwischen 5 und 10 Prozent, je nach Stiftungskonstruktion und Grad der Anonymität, je anonymer desto höher; und das bringt auch noch einmal Einnahmen von geschätzt mindestens 20 Millionen € jährlich.

Bisher lag übrigens die Stiftungseingangssteuer bei Abwanderung nach Liechtenstein bei 25 Prozent. Das Problem ist allerdings, es wurde nicht deklariert und hat daher jährliche Einnahmen beim Fiskus von 3 000 € erbracht. Auch da ist, glaube ich, der Unterschied entscheidend: Der Unterschied zwischen 3 000 € und 20 Millionen € pro Jahr ist, glaube ich, ganz eindeutig.

Folgendes möchte ich auch noch hinzufügen, weil beim nächsten Tagesordnungspunkt auch so ein Fall wieder beschlossen wird: Dadurch, dass wir alle unsere Abkommen auf OECD-Standards umstellen und damit auch Amtshilfe und Informationsaustausch verbessern und sicherstellen, stellen wir auch sicher, dass Steuerhinterziehung, Steuersünder in Zukunft effektiver bekämpft und gefasst werden. Wir knüpfen damit auch ein engeres Netz im internationalen Kampf gegen Finanzverbrechen. Also wie Sie sehen, es ist eine Fülle von Maßnahmen, die sinnvoll sind und es möglich machen, diesem Phänomen nicht nur auf den Grund zu gehen, sondern es auch abzustellen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. – Bitte.

 


21.20.51

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, ich glaube, wir sind uns alle einig, jeder Staat muss Steuern einheben. Das ist ganz logisch. Es gibt sehr viele Bereiche, die ganz einfach aus einer gemeinsamen Kasse finanziert werden müssen. Aber trotzdem sagen wir: So viel Steuern wie nötig – aber doch so wenig Steuern wie möglich.

 


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