Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 56

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terstütze, wiewohl doch auch klar ist: Ohne eine tiefgehende Bildungs- und Schulre­form ist das immer das Stopfen von Löchern im Nachhinein. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb unsere zentrale Forderung: Wir brauchen dringend eine Bildungs- und Schul­reform. Und ich denke, neben effizienter Klimaschutzpolitik ist das das zentrale Projekt, das die nächste Regierung unbedingt angehen muss. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

11.12


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde betreffend Rechtsanspruch und Kündigungsschutz auch für Bildungskarenzmodelle

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (2220 d.B.) über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvor­sorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (2150 d.B.)

Begründung

Die vorliegenden gesetzlichen Änderungen bringen wichtige Neuerungen der vom Ar­beitsmarktservice geförderten Weiterbildungen im Rahmen von Karenzen. In Zeiten der steigenden Arbeitslosigkeit und eines sich rasch wandelnden Arbeitsmarktes ist die seit Jahren bestehende Bildungskarenz ein sehr wichtiges und sinnvolles arbeitsmarkt­politisches Instrument. Allerdings wurde das Modell von gerade jenen Menschen, die am meisten davon profitieren könnten – nämlich ArbeitnehmerInnen mit geringerem Einkommen und niedrigen Bildungsabschlüssen – aus verschiedenen Gründen kaum genützt.

Für diese Gruppe von ArbeitnehmerInnen wird nun die Bildungsteilzeit geschaffen. Zwei zentrale Schwachstellen der Modelle bleiben allerdings weiter bestehen: es wird weiterhin weder einen Rechtsanspruch auf die Karenzen, noch einen Kündigungs­schutz nach der Rückkehr aus den Karenzen geben. Damit bleiben wesentliche Hin­dernisse und Gründe für ArbeitnehmerInnen, die Karenzen nicht in Anspruch zu neh­men, bestehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Minister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ei­nen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der einen Rechtanspruch, sowie einen Kündigungs­schutz nach der Bildungs- und Teilzeitbildungskarenz – analog zur Elternkarenz – schafft.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


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