Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 62

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haben entschieden. Sie haben sich nach einer entsprechenden Evaluierung dafür aus­gesprochen, dass die Bildungskarenz ein gutes Projekt war. Dies wurde von den Men­schen, von den bildungshungrigen Menschen in Österreich sehr gut angenommen.

Es war deshalb eine logische Schlussfolgerung, zu sagen, dass man, wenn man ein gutes Produkt hat, das gut angenommen wird, auch jenen Menschen die Möglichkeit gibt, sich weiterzubilden, die eben teilzeitbeschäftigt sind. Deshalb freue ich mich, eine Bildungsteilzeitkarenz hier beschließen zu können.

Ich gebe dem Kollegen Wöginger recht: Es wird eine Frage sein, wie sich das entwi­ckelt. Und ich bin schon gespannt, wie dann die Evaluierung nach einem Jahr, die ja auch vorgesehen ist, ausfallen wird. Denn: Auch wir orten hier eine mögliche Problem­zone, nämlich dass sich einige für die Weiterbildung entscheiden wollen, aber es sich aus finanziellen Gründen vielleicht dann doch nicht werden leisten können.

Beim Fachkräftestipendium sind wir der Ansicht, dass es ein guter Schritt ist, im Rah­men einer innerösterreichischen Lösung einer entsprechenden Arbeitslosigkeit eben durch ein Fachkräftestipendium entgegenzuwirken. Wir haben seit Jahren ein Problem auf dem Fachkräftesektor. Wir können mit diesem Projekt jetzt dem entgegentreten und hoffen, dass auch dieser Bereich gut angenommen wird.

Was wir Freiheitlichen nicht ganz verstehen, ist, dass wir hier mit diesem Punkt eine entsprechend gute Lösung anstreben, um eine Weiterentwicklung auf dem Fachkräfte­sektor in der Zukunft zu haben, aber gleichzeitig beim nächsten Tagesordnungspunkt eine Entwicklung beschließen, die eigentlich kontraproduktiv zu diesem Punkt ist. Wir können einerseits sagen: Wir sorgen für eine Weiterentwicklung im Fachkräftebereich im eigenen Land!, und gleichzeitig erweitern wir das Angebot bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, um Fachkräfte aus dem Ausland nach Österreich zu holen.

Also ich hätte mich gefreut, wenn wir die Evaluierung nach einem Jahr abgewartet und gesehen hätten, wie sich das entwickelt, und dann hätten wir immer noch handeln können. So orte ich hier eigentlich einen Widerspruch zwischen dem eigenen Angebot und dem gleichzeitigen Holen von Fachkräften aus dem Ausland. Dies ist auch ange­sichts der derzeitigen Arbeitsplatzsituation in Österreich eigentlich eine Entwicklung, die ich nicht ganz nachvollziehen kann.

Zu den beiden Anträgen betreffend Volontariate wurde im Ausschuss schon einiges gesagt. Der Antrag zu den Volontariaten im öffentlichen Bereich ist – das ist auch im Ausschuss schon gesagt worden und auch unsere Meinung – auf Grund der Dienst­rechts-Novelle eigentlich obsolet, weil ja Volontariate im öffentlichen Bereich dadurch bereits abgeschafft wurden. Und im privaten Bereich haben wir dazu einen anderen Zugang, eigentlich denselben, den Sie, Frau Abgeordnete Schatz, haben, denn wenn Sie sagen, die Volontariate gehörten abgeschafft, aber bei den NGOs sollten sie blei­ben, dann, muss ich sagen, sind wir ja gar nicht so weit auseinander, denn für uns ist die Freiwilligkeit bei den Volontariaten nach wie vor gegeben.

Wir sind der Meinung, dass junge Menschen durchaus die Möglichkeit haben sollten, zum Beispiel im Bereich der Forschung einer kompetenten Fachkraft über die Schulter schauen zu dürfen und Erfahrungen zu sammeln. Aber bei einem gebe ich Ihnen recht: Die rechtlichen Grundlagen dafür müssen klar definiert sein!

Es kann nicht sein, dass man zwischen Praktikum, Volontariat, Ausbeutung von jungen Menschen und so weiter herumswitcht und die Menschen nicht von vornherein klar und deutlich zu verstehen bekommen, in welcher Funktion sie jetzt tatsächlich diese Tätig­keit ausüben. Da gebe ich Ihnen recht. Aber für uns ist die Freiwilligkeit, das in solchen Bereichen nach wie vor durchaus freiwillig machen zu können, oberstes Gebot, und deshalb werden wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

11.38

 


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