Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 61

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dern, mit Steuergeldern bewerkstelligen und steuern kann. Daher denke ich, dass die öffentlichen Mittel, die zwischen 24 und 25 Millionen € betragen, seitens des Ministeri­ums, so wie es im Gesetzentwurf veranschlagt ist, für Maßnahmen wie Bildungsteilzeit, Fachkräftestipendium beziehungsweise Weiterbildungsgeld richtig und gut angelegt sind. Wie mein Kollege und unser Sozialsprecher Sigisbert Dolinschek schon gesagt hat, werden auch wir seitens des BZÖ diesem Bildungspaket zustimmen, und zwar ge­rade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit.

Wenn wir uns die neuen Zahlen des AMS von Februar 2013 anschauen, dann sehen wir, dass ganz klar daraus hervorgeht, dass am meisten jene gefährdet sind, keine Ar­beit zu haben oder die Arbeit zu verlieren, die nicht mehr als einen Pflichtschulab­schluss haben – das sind laut AMS in etwa 46 Prozent der Arbeitslosen – oder auch nur eine Lehre absolviert haben, das sind immerhin 37 Prozent. Gerade dort muss man, glaube ich, mit Weiterbildungs- und Bildungsmaßnahmen ansetzen.

Daher ist einerseits – ich kann das nur unterstreichen, was meine Vorredner gesagt haben – Bildungsteilzeit gerade für diese Gruppe, die noch nicht die entsprechende Qualifikation hat, ein guter Schritt. Derzeit nehmen ja aus dieser Gruppe der Berufs­tätigen relativ wenig die Bildungskarenz in Anspruch, weil es für sie nicht vereinbar ist. Das ist einmal ein wichtiger Schritt, eine wichtige Tatsache.

Und das Zweite, was mir auch sehr wesentlich erscheint, ist, dass es ein Fachkräfte­stipendium gibt, ein Fachkräftestipendium für jene, die sich in ihrem derzeitigen Beruf weiterentwickeln oder umsteigen wollen. Daher bin ich sehr froh, dass das jetzt in dieser Form kommt, denn wir haben ja schon im Juli vorigen Jahres einen entspre­chenden Antrag eingebracht, dass dieser Umstieg für eine Berufsgruppe auch entspre­chend finanziell unterstützt und begleitet wird, nämlich für die Gruppe jener, die sich im Bereich der Pflege und Betreuung weiterbilden beziehungsweise umsteigen wollen.

Wir haben diesen Antrag eingebracht. Dieser ist dann immer wieder vertagt worden. Der Herr Bundesminister hat ja auch bei der Sozialreferentenkonferenz der Länder an­gekündigt, dass diesbezüglich etwas geschehen soll, denn bis dato war es ja so, dass nur jene vom AMS finanziell unterstützt wurden, die arbeitslos gewesen sind, die als Arbeit suchend gemeldet waren, während die anderen, die umsteigen wollten, keinen Anspruch gehabt haben. Das ist jetzt mit diesem Stipendium möglich. Die Mittel, die maximal drei Jahre zur Verfügung gestellt werden, sind in Höhe der Ausgleichszulage und bedürfen eines entsprechenden Erfolgsnachweises. Ich denke, es ist gut und rich­tig, dass das jetzt geschieht. Gerade für Menschen in Betreuungs- und Pflegeberufen, die ja auch Mangelberufe sind, ist das, wie ich meine, ein wichtiges Zeichen, das hier­mit gesetzt wird. Daher werden wir dem, besonders was das Fachkräftestipendium an­belangt, natürlich unsere Unterstützung geben.

Ich habe schon gesagt, 24 bis 25 Millionen öffentliche Mittel werden in die Bildung in­vestiert werden, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitslosigkeit leider im Steigen begriffen ist. Der Zeitpunkt ist richtig und wesentlich. Ich hoffe, dass dieses Bil­dungspaket erfolgreich ist. Es ist ja auch eine Evaluierung geplant, in deren Rahmen man sich das anschauen wird. Das ist bei diesen Maßnahmen notwendig. Aber ich denke, dass gerade beim Fachkräftestipendium die Entscheidung, die wir heute treffen, im Sinne der Mangelberufe, im Sinne der Gleichbehandlung eine richtige ist. (Beifall beim BZÖ.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


11.33.50

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Menschen in Österreich


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