Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 60

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Vielleicht ein paar Anmerkungen zu den Eckpunkten. Was ist die Bildungsteilzeit? – Ich halte es für enorm wichtig, dass wir jetzt auch informieren, damit die Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer, aber auch die Arbeitgeber Bescheid wissen, was diese neue Maßnahme, diese Bildungsteilzeit eigentlich ist. Und daher liegt es auch an uns, an den politisch Verantwortlichen, auch eine Informationskampagne diesbezüglich zu star­ten.

Die Voraussetzungen sind sehr klar geregelt. Man muss ein ununterbrochenes Arbeits­verhältnis von mindestens sechs Monaten vorweisen. Die Bildungsteilzeit ist zu verein­baren, das wurde schon angesprochen. Ich halte es nicht für schlecht, wenn man eine Vereinbarung treffen muss. Bei anderen Dingen im Arbeitsrecht ist manchmal auch ein Rechtsanspruch positiv. Aber hier, glaube ich, ist es wichtig, wenn man sich mit dem Dienstgeber auch einigt.

Wie schaut es mit der Dauer der Bildungsteilzeit aus? – Sie darf vier Monate nicht un­terschreiten und zwei Jahre nicht überschreiten. Wesentlich ist natürlich die Arbeitszeit­reduktion. Es muss mindestens ein Viertel sein, also mindestens 25 Prozent, und darf maximal 50 Prozent betragen, also man kann seine bisherige Normalarbeitszeit maxi­mal um die Hälfte reduzieren. Die wöchentliche Arbeitszeit darf während dieser Maß­nahme zehn Stunden nicht unterschreiten.

Der Antrag – das ist auch wichtig – auf Gewährung von Bildungsteilzeitgeld muss beim AMS mindestens vier Wochen vor dem vereinbarten Beginn gestellt werden. Und wäh­rend des Bezuges dieses Geldes muss ein aufrechtes Arbeitsverhältnis mit einem Entgelt, das natürlich über der Geringfügigkeitsgrenze – diese beträgt derzeit ungefähr 386 € – liegt, bestehen, damit man dieses Weiterbildungsgeld beziehen kann. Bei Stu­dierenden muss nachgewiesen werden, dass sie während des Studiums Prüfungen abgelegt haben.

Die Menschen werden sich aber fragen: Was bekomme ich, was habe ich im Geldbörsl durch diese Bildungsteilzeit?

Zum Schluss möchte ich Ihnen noch ein Beispiel mitgeben, das aufzeigt, dass es wirk­lich eine gute Maßnahme ist und dass die Menschen auch mit diesem Einkommen auskommen werden. Wenn man zum Beispiel derzeit 1 700 € netto verdient und um die Hälfte reduziert, dann bekommt man unterm Strich 1 491 € netto heraus. Das heißt, es ist ein bisschen weniger, auf alle Fälle aber so viel, dass man davon die Lebens­haltungskosten bestreiten kann.

Das war die Grundintention bei dieser Bildungsteilzeit, vor allem für niedrig und weni­ger qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie sich während des Verbleibes im Betrieb auch weiterbilden und fortbilden können. Daher begrüßen wir von der Öster­reichischen Volkspartei diese Maßnahme außerordentlich.

Frau Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und natürlich Sozialminister Rudolf Hundstorfer haben sich im Vorfeld mit dieser Frage auseinandergesetzt und es letzten Endes zustande gebracht, dass diese Bildungs­teilzeit heute umgesetzt wird, eine wichtige Maßnahme für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP.)

11.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


11.28.57

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bildung, Ausbildung, Weiterbildung gehören – und da sind wir uns, glaube ich, alle einig – zu den besten Investitionen, die man selbst tätigen kann, gehören aber auch zu den besten Investitionen, die man mit öffentlichen Gel-


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