Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 59

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beitslos bin, daher kann ich mich nur weiterbilden, wenn ich mir das leisten kann. Mit diesem Fachkräftestipendium ist in Zukunft schon einiges möglich. Das ist eine we­sentliche Verbesserung.

Was die Bildungsteilzeit betrifft, hat Kollege Katzian etwas Wichtiges gesagt, nämlich dass wir uns noch anschauen müssen, ob die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen pas­sen oder nicht. Und genau das meine ich auch. Die Bildungsteilzeit, so wie sie hier normiert ist, stellt in meinen Augen einen wesentlichen Fortschritt dar, wird aber wahr­scheinlich hauptsächlich im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden. Ich vermute, dass dies in der Privatwirtschaft sehr stark auf Unternehmerkinder beschränkt sein wird, die im elterlichen Unternehmen beschäftigt sind. Herr Kollege Katzian, das muss man sich dann halt anschauen.

Wieso sollte ein Privatunternehmer seinem Mitarbeiter Bildungsteilzeit gewähren, wenn er ihn im Betrieb braucht? Ich meine, das ist in diesem Fall nicht ganz ausgegoren. Man muss sich das eben anschauen, wie das in Zukunft in diesem Bereich läuft. Aber im Großen und Ganzen ist es absolut wichtig, dass wir Änderungen im Bereich der Weiterbildung vornehmen und Voraussetzungen schaffen, die den Leuten dabei helfen.

Was die rechtliche Grundlage für Regelungen bei Praktika oder Volontariaten betrifft, muss ich sagen, die Gesetzeslage ist in diesem Fall zersplittert. Vor allem soll auch der Missbrauch solcher Ausbildungsverhältnisse, etwa von Volontariaten oder Praktika, vermieden werden. Wir müssen eine gesetzliche Grundlage in diesem Bereich schaf­fen, die dafür sorgt, dass Praktikanten und auch Volontäre nicht ausgenützt werden.

Eine gänzliche Abschaffung von Volontariaten im privaten, profitorientierten Sektor hal­te ich nicht für sinnvoll und nicht für zielführend, sondern man sollte daran arbeiten, dass die Leute die Möglichkeit haben, dort Erfahrung zu sammeln, ohne ausgenützt zu werden, und auch ihre Berufserfahrung einzubringen, genauso wie bei den Praktika.

Auf jeden Fall ist im Bereich von Praktika und Volontariaten keine Rechtssicherheit ge­geben. Diese sollte in diesem Bereich wesentlich verbessert werden, auch was die Lohnabgeltung für Praktika betrifft. (Beifall beim BZÖ.)

11.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


11.23.53

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf der Galerie! Ich darf im Namen der Abge­ordneten Steibl auch die Besuchergruppe von der Laßnitzhöhe begrüßen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der wesentlichste Punkt, den wir heute hier im Rahmen dieses Sozialrechts-Änderungsgesetzes beschließen, ist die Bildungsteil­zeit. Ich bin sehr froh, dass diese Beschlussfassung heute stattfindet, weil die Bil­dungsteilzeit erstens eine sinnvolle Weiterbildungsmaßnahme ist bei gleichzeitigem Verbleib im Betrieb. Und das ist eigentlich das Wichtige, man muss nicht erst arbeitslos werden, um diese Weiterbildungsmaßnahme beanspruchen zu können, dies unter dem Motto: Einsteigen, umsteigen oder aufsteigen mit der Bildungsteilzeit!

Der zweite wesentliche Punkt ist, mit dem Einkommen auch auszukommen. Das war bis jetzt immer ein Problem.

Und der dritte Punkt ist lebensbegleitendes Lernen zu fairen Bedingungen.

Wir schaffen mit dieser Bildungsteilzeit eigentlich eine Win-win-Situation, und zwar so­wohl für die ArbeitnehmerInnen als auch für die Arbeitgeber. Wir wollen es mit diesem Modell den Menschen ermöglichen, sich beruflich weiterzuentwickeln, noch bevor die Gefahr besteht, den Job zu verlieren. (Beifall bei der ÖVP.) Und das ist natürlich der Kern dieses Gesetzes.

 


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