versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung; 2195 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (2227 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Z 7 erhält der Text des § 358 die Bezeichnung (1) und wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) Unbeschadet des Abs. 1 ist das Geburtsdatum einer versicherten Person jedenfalls zu ändern, wenn ein Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vorliegt, in dem das Geburtsdatum der betreffenden Person festgestellt wird.“
2. In Art. I Z 11 werden in § 360b Abs.1 die Zeichenfolge „37,“ gestrichen sowie die Zahl „40“ durch die Zahl „44a“ ersetzt.
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Das wäre eine einfache Sache, eine klare Situation oder Perspektive für diesen Jugendlichen. Und ich frage mich, warum Sie dazu nicht Stellung nehmen, warum Sie nicht sagen: Ja, es ist gut, wenn das Pflegschaftsgericht dann einen Geburtstermin für den Jugendlichen festsetzt! Warum stimmen Sie dem nicht zu? Erklären Sie sich!
Ich frage mich, warum es nicht einmal in so einer einfachen Sache, die für den Betreffenden nur mit Nachteilen verbunden ist, von Ihrer Seite eine Bereitschaft gibt, in diesem Fall für Jugendliche, die hier aufhältig sind, die rechtmäßig aufhältig sind, die hier bleiben werden, die sich mit drei, vier oder fünf verschiedenen Geburtsdaten – absurd! – herumschlagen müssen, eine Bereinigung durchzuführen und zu sagen: Ja, eine Instanz, nämlich das Pflegschaftsgericht, setzt letztendlich das Geburtsdatum fest! – Nein, ist offensichtlich mit Ihnen nicht zu machen. Das ist schon wieder ein zu großer Aufwand für dieses Plenum. Ich sage das ganz zynisch, denn das ist wirklich absurd.
Jetzt noch eine abschließende Bemerkung zu dem Antrag der Freiheitlichen, ich habe das schon im Ausschuss gesagt: Man kann natürlich das Thema wie eine Ziehharmonika hin- und herziehen. Ich sage es noch einmal: Es gab Untersuchungen vom Wifo. Und es gibt Untersuchungen aus der Bundesrepublik – die haben Sie auch zitiert –, nämlich die von Hans-Werner Sinn, einem Ökonomen, und der hat gesagt, so, wie es die Freiheitlichen interpretieren, sei das Ganze nicht zu sehen. Daraufhin haben Sie dann Hans-Werner Sinn nicht mehr zitiert, aber bleiben nach wie vor bei Ihrem Standpunkt, dass die Erhebung dieser Daten einen unheimlichen Vorteil und Klarheit bringen würde.
Nein, das bringt sie nicht, denn Sie wissen genauso gut wie ich, dass es Versicherungsbeiträge gibt und daraus Leistungen entstehen können – wie etwa bei der Pension –, die erst 30 oder 40 Jahre später fällig werden. Das heißt, wenn, dann braucht man nicht nur einen synchronen Schnitt, wo man die Beiträge und die Leistungen erhebt, sondern man braucht einen diachronen Schnitt über 50 Jahre (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan), darunter braucht man gar nicht zu reden. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Warum fängt man das dann nicht an?)
Das wurde auch teilweise versucht in den entsprechenden Untersuchungen. Das ist für Sie noch immer nicht befriedigend, weil nicht das für Sie gewünschte Ergebnis herauskommt. Das für Sie gewünschte Ergebnis heißt: Die Ausländer profitieren übermäßig von unserem Sozialsystem! Nur: Da können Sie 20 Untersuchungen machen, die werden Ihnen immer wieder bestätigen, dass das nicht stimmt, was Sie sagen. Dann werden Sie sagen: Na ja, da ist wahrscheinlich der Sozialminister schuld, oder diejenigen, die die Untersuchung gemacht haben!
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