Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
12.45
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, vorbehaltlos, weil es eine Verbesserung ist, weil es gut ist, dass im Bereich der Berufungsverfahren mehr Rechtsstaatlichkeit durch die Berufungsinstanz Verwaltungsgerichte entsteht, stimmen wir dieser Novelle, diesem Gesetz zu.
Da gibt es keine Einwände. Der einzige Einwand wäre, man hätte diese Änderung auch dazu nützen können, um einige materiell-rechtliche Probleme im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz – und die gibt es – auch zu revidieren. Das ist nicht passiert. Das betrifft rechtsstaatliche Verfahrensregelungen bei den sogenannten Pflichtaufgaben im ASVG – bei der Rehabilitation, bei der Prävention.
Aber einen Punkt gibt es, den haben wir im Ausschuss auch eingebracht, und das schmerzt schon sehr, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Sie dazu nicht einmal eine Wortmeldung gemacht haben im Ausschuss. Das betrifft einfach den Umstand, dass Sie es offensichtlich nach wie vor mit einem Schulterzucken zur Kenntnis nehmen – obwohl Sie, glaube ich, genau wissen, nämlich alle Fraktionen, dass es so nicht gehen kann –, dass unbegleitete Jugendliche, die hier aufhältig sind und einen ordentlichen Rechtsstatus haben, unter Umständen vier oder fünf verschiedene Geburtsdaten haben – weil der Amtsschimmel in Österreich nach wie vor so wiehert, dass es kafkaeske Auswirkungen für die Betroffenen, nämlich für diese Jugendlichen, haben kann! Diese verschiedenen Einrichtungen stellen diese unterschiedlichen Geburtsdaten für sich genommen fest, egal, ob es da zum Beispiel um das Arbeitsmarktservice, die Sozialversicherung oder irgendeine andere Einrichtung geht.
Ich kann Ihnen dieses eine Beispiel kurz schildern: Ein Jugendlicher hat in seinen Dokumenten vier unterschiedliche Geburtsdaten. Aufgrund der unterschiedlichen Geburtsdaten auf der e-card, auf der Aufenthaltsberechtigungskarte, beim Obsorgebeschluss und dem Meldezettel hat es Probleme gegeben, zum Beispiel bei dieser einen konkreten Person bei einer Impfung in der Schule. Der Arzt fragt ihn nach dem Geburtsdatum, und dann sagt der Jugendliche: 1.13.1996, weil es zu dieser Festsetzung durch die Behörde kommen kann. Der Arzt glaubt ihm natürlich nicht – 1.13.1996, da sagt ja jeder normale Mensch: Na bitte, wie soll das gehen? – und verweigert die Impfung.
Daraufhin wird in einem absurden Prozess ein weiteres Geburtsdatum für diesen Jugendlichen festgelegt, nämlich der 13.1.1996. Im Endeffekt hat er jetzt fünf verschiedene Geburtsdaten, und dieser Jugendliche fragt sich zu Recht: Welche Auswirkungen hat das, wenn ich mit Ämtern zu tun habe? (Abg. Dr. Pilz: Fünfmal Geschenke! Fünfmal Geburtstag!)
Sie, meine Damen und Herren, wissen genau, dass es so nicht geht. Und es wäre nichts einfacher, als das durch eine entsprechende Bestimmung im ASVG zu ändern.
Deshalb gibt es auch von uns folgenden Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial-
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