Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 91

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

13.06.04

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Meine Vorrednerin hat es schon angesprochen: Es geht bei die­sen Beschlüssen um soziale Abkommen, einerseits zwischen Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein und andererseits zwischen Österreich und der Republik In­dien.

Über die Wirtschaftsbeziehungen, die Österreich mit Indien pflegt, wurde schon einiges gesagt. Ergänzen darf ich dazu, dass es im Moment zirka 3 000 indische Staatsbürger gibt, die bisher in Österreich beschäftigt waren und dass finanzielle Auswirkungen laut Sozialministerium daher nur sehr schwer abschätzbar sind. Die Durchschnittspension beträgt etwa 295 €. In den kommenden vier Jahren ist daher mit einem Kostenaufwand von rund 1,24 Millionen € für die Pensionsversicherung zu rechnen.

Das Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein ersetzt das derzeit geltende Ab­kommen über soziale Sicherheit aus dem Jahre 1996 sowie das Abkommen über die Arbeitslosenversicherung aus dem Jahr 1991.

Durch dieses Abkommen sollen auch für Staatsangehörige von Drittstaaten, die den Sozialrechtsvorschriften zumindest eines der beiden Vertragsstaaten unterliegen oder unterlegen sind, die Bestimmungen der neuen Koordinierungsverordnungen zur An­wendung kommen.

Was ist nun damit gemeint? – Hinkünftig wird auch die letzte verbliebene Gruppe der nicht Erwerbstätigen aus Drittstaaten im Abkommen erfasst. Die Vertragsstaaten ha­ben nach wie vor das Recht, die Erteilung einer Bewilligung zur Einreise, zum Aufent­halt, zur Niederlassung oder zur Arbeit zu verweigern. Die Anwendung der Verordnung gilt nur bei Rechtmäßigkeit des Wohnsitzes. Das Abkommen findet keine Anwendung auf Sachverhalte, die nur einen einzigen Vertragsstaat betreffen, insbesondere für Drittstaatsangehörige, die ausschließlich Verbindungen zu einem Drittstaat und einem einzigen Vertragsstaat haben.

Außerdem berührt das Abkommen keine Rechte und Pflichten aus mit Drittstaaten ge­schlossenen Übereinkünften, wenn der Vertragsstaat Vertragspartei ist und Leistungen der sozialen Sicherheit vorgesehen sind.

Da es auch im Ausschuss keine Wortmeldungen dagegen gegeben hat und alle Frak­tionen diesen Anträgen zustimmen, bedanke ich mich jetzt schon für Ihre Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Öllinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.08.42

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Frau Kollegin Oberhauser durchaus dankbar für die Erläuterungen, die sie zu Indien abgegeben hat. Es ist ja sehr interessant, dass wahrscheinlich in wenigen Jahren tendenziell mehr Österreicher in Indien arbeiten werden als umgekehrt Inder oder In­derinnen in Österreich. Das steht schon in einem gewissen Gegensatz zu den Prog­nosen, die vor zirka zehn Jahren, wenn ich mich recht erinnere, ein Herr Innenminister Strasser gemacht hat, um Verschärfungen im Fremdenrecht zu rechtfertigen. Er hat vor zehn Jahren davon gesprochen, dass sich hunderte Millionen von Chinesen und Indern in Richtung Österreich in Bewegung setzen werden. (Abg. Riepl: Jetzt hat er andere Sorgen, der Strasser!)

Das war ein Innenminister dieser Republik mit einem absurden Vergleich, mit einem absurden Bild. Und jetzt sind wir in einer Realität angekommen, in der eigentlich,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite