Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 96

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Klikovits. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.23.55

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Dass das Thema Pflege ein sehr wichtiges und durchaus ein immer in Diskussion stehendes ist, zeigt ja schon die Diskussion, die heute den ganzen Tag über läuft, bei der Frage­stunde beginnend. Ich möchte versuchen, das Thema ein bisschen aus der Sicht von jemandem, der im System arbeitet, als Obmann des Burgenländischen Hilfswerks, als Betreiber von sechs Altenheimen, für die Bevölkerung zu beleuchten und zu zeigen, wo das eigentliche Problem liegt.

Dieses Problem liegt in den neun Ländergesetzgebungen und in einer zehnten Ge­setzgebung auf Bundesebene, liegt in den unterschiedlichen Förderungen, durch den Föderalismus in den Bundesländern bedingt, und es liegt in der unterschiedlichen Vorgehensweise bei Förderungen auf der einen Seite für die betroffenen Patienten, Klienten, Kunden, wie immer man sie auch nennen möge, und auf der anderen Seite für die Institutionen.

Bei uns im Burgenland zum Beispiel haben wir die niedrigste Förderung in der Haus­krankenpflege für den Kunden selbst durch das Land Burgenland. Es muss 50 Prozent an Selbstkostenanteil vom Betroffenen geleistet werden. In anderen Bundesländern, Wien zum Beispiel oder Oberösterreich, sind es 11 beziehungsweise 9 Prozent Selbst­kostenanteil, die zu leisten sind.

In Wien und in Oberösterreich und in anderen Bundesländern werden Organisationen teilweise gefördert. Bei uns im Burgenland werden die Organisationen überhaupt nicht gefördert, sondern ausschließlich der Kunde bekommt über die Förderung des Landes und die Sozialhilfe das Geld aus den öffentlichen Mitteln. Daher ist es natürlich sehr, sehr schwierig, weil hier tatsächlich Äpfel mit Birnen in der Diskussion vermengt wer­den.

Ich könnte Ihnen jetzt ein Beispiel nennen, das ich mir von meinen Mitarbeitern er­rechnen habe lassen: eine Kundin, weiblich, Pflegestufe 3, Pension 950 € netto, Be­treuung drei Mal pro Woche jeweils 45 Minuten von der Hauskrankenpflege und einmal pro Monat kommt eine diplomierte Krankenschwester. Das ist in der mobilen Haus­krankenpflege ein durchaus üblicher Verlauf.

Da sehen Sie die Unterschiede: Im Burgenland betragen diese Kosten 186,60 €, in Oberösterreich 75,90 € und in Wien 77,91 €. Die anderen liegen sozusagen plus/minus auf der Höhe. Wenn ich jetzt vom Durchschnitt Österreichs, das sind 100 Prozent, aus­gehe, dann zahlt man im Burgenland 163,93 Prozent, in Oberösterreich 66,68 Prozent und in Wien 68,44 Prozent.

Geschätzte Damen und Herren, dieses oft herangezogene Beispiel zeigt, wie unter­schiedlich die Gesetzgebung die einzelnen Bürger behandelt. Es zeigt einmal mehr, dass wir, glaube ich, auch mit dem Instrumentarium des Pflegefonds darüber nachden­ken müssen, wie wir hier ein bisschen mehr Gerechtigkeit schaffen können.

Ich weiß schon, dass Sie, Herr Bundesminister, dazu natürlich nicht alleine imstande sind, das durchzuführen, weil das in erster Linie Länderkompetenz ist. Es sollte uns aber schon gelingen, so wie wir es zumindest bei den Pflegestandards zustande ge­bracht haben, nämlich dass die Ausbildung für eine Heimhelferin jetzt endlich einmal im Burgenland und in Oberösterreich und in Wien gleich ist, weil es absurd ist, dass sie in Niederösterreich nicht das Gleiche tun darf aufgrund von unterschiedlichen Ausbil­dungen wie im Burgenland. Das ist jetzt weg. Wir haben diese Standards in der Ausbil­dung gleichgeschalten. Wir haben sie natürlich auch beim diplomierten Pflegepersonal.

 


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