Wir sollten jetzt darangehen, diese Unterschiede möglichst zu verringern, wobei ich als Föderalist nach wie vor der Auffassung bin, dass der Gestaltungsspielraum der einzelnen Bundesländer dadurch nicht im Besonderen eingeschränkt werden kann, weil auch hier, glaube ich, unterschiedlichste Sozialleistungen in den einzelnen Ländern gegeben bleiben müssen.
Wir werden diesem Antrag des Kollegen Hofer daher auch nicht die Zustimmung geben können, weil er einfach nicht richtig ist, denn er geht sachlich von einer völlig anderen Voraussetzung aus. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
13.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.28
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich probiere es bitte noch einmal und ich kann die Damen und Herren der Freiheitlichen Partei nur bitten und ersuchen, sich wirklich anzuschauen, was der leider heute nicht hier anwesende – ich hoffe, es geht ihm bald wieder besser – Ing. Hofer versucht hat, aufzuzeigen, und in Wirklichkeit nicht ganz alles übernommen hat, was in dem Zeitungsartikel drinsteht.
Das sind nämlich die Nettoausgaben der Länder. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, was die Menschen zahlen. Der Herr Abgeordnete Klikovits hat Ihnen das jetzt vorgerechnet. Das sind die Nettoausgaben der Länder. Das steht in der Studie, die in der Zeitung zitiert wurde, drinnen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, was die Tarife sind, was der Anbieter verrechnet. Das hat damit alles nichts zu tun.
Es gibt sehr unterschiedliche Nettoausgaben, eklatantestes Beispiel ist der Pflegeheimsektor. Das habe ich Ihnen schon das letzte Mal erklärt: Wien hat beschlossen, in jedem Pflegeheim, welches von der Stadt geführt wird, soll rund um die Uhr ein Mediziner anwesend sein. Und in dem Augenblick rasselt man mit den Kosten hinauf. Das ist eben so. Dann kommen auch diese Kostendifferenzen heraus, weil man gesellschaftspolitisch diesen Beschluss gefasst hat.
Das Gleiche ist auch in Vorarlberg. Dort verrechnet man gewisse Dinge nicht über die Sozialhilfe, was noch lange nicht heißt, dass Vorarlberg nicht die gleichen Kostenbelastungen hat wie die Steiermark. Die verrechnen nur aus einer anderen Logik heraus gewisse Dinge anders.
Wenn Sie zum Beispiel nach Vorarlberg fahren und in ein neu errichtetes Geriatriezentrum gehen, dann werden Sie draufkommen, dass da überall der Gemeindekindergarten drinnen ist. In dem Augenblick hat man eine andere Kostentangente bei den Betriebskosten und in dem Augenblick hat man eine andere Kostentangente bei den Gesamtkosten. Die machen das dort eben explizit.
Zwischenzeitlich zieht halb Österreich nach. Jeder, der ein neues Geriatriezentrum baut, baut den Kindergarten in der Regel jetzt auch schon bald mit, aus vielen Gründen, aus tollen Gründen, aus super Gründen. Natürlich ist die Kostenberechnung dadurch gleich eine ganz andere. Das ist ja völlig klar. – Das war Punkt eins.
Punkt zwei: Natürlich gibt es in einigen Bundesländern eine gewisse Gebietsaufteilung für Trägerorganisationen. In Oberösterreich sind es 13. Sie wissen das, (in Richtung der Abg. Ursula Haubner) Frau ehemalige Landesrätin. Ja warum? Was ist denn so schlecht daran, wenn wir uns bemühen, den betriebswirtschaftlich optimalen Einsatz im Interesse von allen, im Interesse der Kundinnen und Kunden und im Interesse des Landes zu verfolgen? Die Differenz zahlt man dann über die Sozialhilfe. Was ist da so schlecht dran?
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite