Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 106

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In Oberösterreich gibt es – und das ist ein sehr innovativer Zugang, der in Oberöster­reich gerade ausgestaltet wird – Multiprofessionalisierung in den mobilen Pflegediens­ten. Heimhilfe, Altenfachbetreuung und auch Diplomkrankenpflege werden von einer Anbieterorganisation erbracht, damit die Weg- und Rüstzeiten, die weniger produktiven Zeiten eingeschränkt werden können. Alle Anbieter werden mittels Normkostenmodell gleichgestellt. Damit wird ein wirklich wirtschaftliches und effizientes Arbeiten sicher­gestellt. Das ist der richtige Zugang und nicht das Zitieren von Zeitungsartikeln, die von komplett falschen Tatsachen ausgehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.02.17

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diese DSG-Novelle 2013 mittragen, weil wir sie als richtigen, als wichtigen ersten Schritt sehen, damit die Datenschutzkommission als eigenständige Dienstbehörde mit Personalhoheit einmal grundsätzlich Autonomie erlangt, eine Autonomie, die sie bis dato nicht hatte, weil sie ja direkt dem Bundes­kanzleramt unterstellt ist. Auch das Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers wurde mit der Novelle weitgehend eingeschränkt.

In Zukunft stellen wir uns die völlige Unabhängigkeit vor. Kollegen Wittmann hat bereits angesprochen, dass es Gespräche und Verhandlungen darüber gibt, wie denn diese neue Datenschutzbehörde aussehen könnte. Da wird es dann wohl auch die nötigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen geben, damit eine gänzliche Unabhängigkeit sichergestellt werden kann. So sehen wir die Zukunft dieser neuen Datenschutzbehör­de. Die Fortschreibung der Datenschutzkommission mit diesen legistischen Änderun­gen ist einmal ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Kollege Steinhauser, wir teilen die verfassungsrechtlichen Bedenken, die Sie geäußert haben, nicht. Zwar ist Ihr Zugang grundsätzlich richtig, allerdings denken wir, dass man den hier auf diese Art und Weise, nämlich mit letzter Konsequenz, nicht anwen­den beziehungsweise nicht nachvollziehbar machen kann. Der Weg muss vielmehr sein, diese DSG-Novelle als Zwischenschritt zu sehen, als vorläufige Autonomie-Er­klärung der Datenschutzkommission. Die völlige Selbständigkeit der Datenschutzkom­mission werden wir dann mit der Schaffung einer neuen Datenschutzbehörde errei­chen, mit einem neuen Datenschutzgesetz, das die Selbständigkeit dann gänzlich si­cherstellt.

Daher: Ja zu diesem ersten Schritt, und Ja zu jedem weiteren Selbständigkeits- und Autonomiegewinn mit der künftigen gesetzlichen Regelung für die Datenschutzkom­mission beziehungsweise die künftige Datenschutzbehörde. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.05.02

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es geht bei dieser kleinen Datenschutzgesetz-Novelle ja nur da­rum, einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Union zu entge­hen. Wir werden dieser kleinen Novelle zustimmen. Ich meine, dass der zeitliche Druck, der jetzt entstanden ist, durchaus vermeidbar gewesen wäre, wenn man sich schon etwas früher mit der Vorlage beschäftigt hätte.

 


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