13.57
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann mich der Interpretation meines Vorredners nicht anschließen, denn das würde beinhalten, dass man den Artikel 20 Abs. 2 letzter Satz B-VG nicht unionsrechtskonform auslegen müsste, um zu dieser Schlussfolgerung zu kommen, die hier möglich ist.
Das ist eigentlich nicht möglich, weil das Unionsrecht bei der Auslegung eine gewisse Rolle spielt, und daher ist es dem Gesetzgeber auch möglich, eine derartige Form der Informationspflicht auf einfachgesetzlicher Basis zu machen, weil es natürlich unionsrechtlich geboten ist. Also das ist schon eine sehr restriktive Auslegung eines Halbsatzes, die weder in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung einen Niederschlag findet noch in irgendwelchen Auslegungsnormen der EU.
Daher: Das ist möglich, daher hat man sich zu diesem Entschluss durchgerungen.
Das Zweite ist: Es wurde vorgeworfen, dass das geschäftsführende Mitglied der Datenschutzkommission ein der Dienstaufsicht unterliegender Bundesbediensteter ist. Das hat man geändert, es ist nun als Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet. Die Dienstaufsicht und die fachliche Weisung über die Bediensteten hat nunmehr der Vorsitzende der Datenschutzkommission. Damit ist dieses Problem gelöst. Es wurde auch die Geschäftsstelle aus dem Bundeskanzleramt herausgelöst und letztendlich die Informationspflicht an den Bundeskanzler massivst eingeschränkt. Damit ist dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Genüge getan.
Die große Datenschutzreform steht an. Da gibt es natürlich verfassungsrechtliche Bestimmungen. Die Diskussion werden wir im April führen, und da haben wir dann die entsprechenden Kompromisse zu finden. (Beifall bei der SPÖ.)
13.59
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.00
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Mit dieser Datenschutzgesetz-Novelle – das haben meine beiden Vorredner bereits gesagt – reagieren wir auf ein Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes, welches im Wesentlichen die Unabhängigkeit der Datenschutzkommission als nicht ausreichend gewährleistet gesehen hat. Das wird jetzt geändert, indem die Datenschutzkommission nicht mehr dem Bundeskanzleramt direkt angegliedert ist, das Unterrichtungsrecht eingeschränkt und auch sichergestellt wird – das ist in einem vorangegangenen Beitrag auch bereits angesprochen worden –, dass der Datenschutzkommission auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Der Datenschutz muss uns wichtig sein und ist uns wichtig, und diese Unabhängigkeit ist ein Gebot der Stunde. Von Kollegem Wittmann ist angesprochen worden, dass an einer größeren Novelle gearbeitet wird. Damit stellen wir den Datenschutz in Österreich auf hohem Niveau sicher.
Gestatten Sie mir noch, ein paar Sätze zum vorigen Tagesordnungspunkt zu sagen, in dem es um die Gebietsaufteilung bei den mobilen Diensten in Oberösterreich gegangen ist. Da ich selber beim Land Oberösterreich im Sozialressort beschäftigt und damit unmittelbar befasst bin, möchte ich festhalten, dass wir Diskussionen hier herinnen nicht basierend auf irgendwelchen Zeitungsartikeln führen sollten, sondern man das eine oder andere ein bisschen genauer recherchieren sollte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
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