Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 109

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OPCAT, was jahrelang nicht funktioniert hat, das Volksgruppengesetz, also die Ortsta­fellösung und so weiter, das Parteiengesetz, das wir als Verfassungsgesetz konzipiert haben, um auch die Länder mitzunehmen. Wir haben eine unabhängige Medienbehör­de geschaffen. Da ist lange darüber diskutiert worden. Wir haben es dann hier gemein­sam mit einer Zweidrittelmehrheit geschafft.

Dass wir die vorliegende Novelle aus Angst nicht als Verfassungsgesetz oder mit einer Verfassungsbestimmung gestaltet haben, wie das Herr Kollege Steinhauser unterstellt hat, ist schlicht und einfach falsch. Vielmehr reden wir jetzt über eine Novelle, mit der es um eine temporäre Reparatur bis Ende des Jahres geht. Das musste rasch gesche­hen. Ich bin daher dankbar dafür, dass wir vor zwei Tagen den Ausschusstermin hatten und es jetzt schon auf der Tagesordnung ist, denn unser Ziel ist, die Umsetzung dieser EuGH-Entscheidung und damit die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens so rasch wie möglich zu erreichen.

Wir haben uns natürlich angeschaut, ob eine Verfassungsbestimmung notwendig ist. Falls die Unterstellung gewesen ist, dass da nicht sorgfältig gearbeitet worden wäre, dann weise ich das ausdrücklich zurück. (Abg. Mag. Steinhauser: Sie haben sehr kreativ geurteilt!) Der Verfassungsdienst arbeitet sehr sorgfältig. Die haben genau überlegt, ob eine Verfassungsbestimmung notwendig ist oder nicht. Artikel 20 des Bun­des-Verfassungsgesetzes sieht vor, dass durch ein Gesetz zu regeln ist, wie diese Auskunftspflicht zu gestalten ist. Das Gesetz und damit auch die Verfassung ist natür­lich in der Form umzusetzen, dass auch europarechtliche Vorgaben oder in dem Fall die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs mitberücksichtigt wird. Genau deshalb ist dieser Weg im § 38 Abs. 2 eingeschlagen worden.

Wir reden, wie gesagt, über eine temporäre Lösung. Eine dauerhafte Lösung haben wir vor ungefähr einem Monat im Ministerrat beschlossen. Herr Abgeordneter Scheibner! Wir haben auch schon einen Ausschusstermin am 16. April. Ziel ist, in der Zeit bis zum 16. April mit allen Oppositionsparteien Gespräche zu führen, wie wir das ja bei ver­schiedenen anderen Gesetzen, die ich vorhin erwähnt habe, auch getan haben. Ziel ist, am 16. April eine dauerhafte Lösung zu beschließen.

Wir haben noch eine andere Regelung im Datenschutzgesetz vorbereitet, die leider noch nicht so weit ist. Wir haben natürlich auch überlegt – und das ist auch eine Ant­wort darauf, was Kollege Steinhauser gesagt hat –, wie man mit dem vorhandenen Personal – derzeit sind es, glaube ich, 27 Personen – die Aufgaben bewältigen kann, ohne dass es einen Rückstau gibt. Eine Variante ist immer, den Personalstand aufzu­stocken. Die Alternative ist, über die Aufgaben nachzudenken und zu überlegen, ob Verwaltungsvereinfachungen möglich wären. Das wäre ein breit geteiltes Ziel, das un­ter dem Schlagwort „Verwaltungsreform“ immer so plakativ dargestellt wird.

In Summe geht es dabei natürlich um viele einzelne Detailmaßnahmen, die umgesetzt werden müssen. Im Konsolidierungspaket des letzten Jahres haben wir auch festge­legt, dass wir im Bereich des Personals im Bundesbereich konsolidieren wollen, daher der Aufnahmestopp. Damit geht dann selbstverständlich nicht zusammen, dass man den Personalstand aufstocken will.

Daher haben wir überlegt, wo man in der Aufgabenerfüllung effizienter werden kann, vielleicht auch bestimmte Aufgaben nicht mehr in dem Ausmaß wahrnehmen wird und anderes nachschärft. Da gibt es momentan noch keinen Konsens, sodass wir das nicht beschließen können. Aber, glauben Sie mir, wir werden auch an diesem Thema wei­terarbeiten, damit eine zufriedenstellende Lösung zustande kommt.

Im Übrigen danke ich allen, die an der Ausarbeitung dieser, aber auch an der Ausar­beitung der kommenden Novelle mitgearbeitet haben, und ich hoffe, dass wir bei den Gesprächen mit den Oppositionsparteien genauso konstruktiv vorgehen und konstruk-


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