tive Lösungen und Ergebnisse finden können, wie das bei vielen anderen Gesetzen im Verfassungsrang der Fall gewesen ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.18
Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Die heutige Beschlussfassung dient allein dazu, das EuGH-Urteil zeitnah umzusetzen. Im Verfassungsausschuss führen wir schon seit jeher sehr gute Verhandlungen mit der Opposition. Das hat man zum Beispiel auch bei den Verhandlungen über die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle gesehen. Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass wir auch beim Datenschutzgesetz auf einen grünen Zweig kommen werden. (Abg. Mag. Steinhauser: Das ist eine gute Zielvorgabe!) – „Grüner Zweig“, Herr Kollege Steinhauser, ist eine direkte Einladung an Sie und die Verfassungssprecherin der Grünen. – Spaß beiseite! Wir werden mit allen Oppositionsparteien gute Gespräche führen.
Kollege Hagen vom Team Stronach hat heute einen interessanten Aspekt zur Sprache gebracht. Ich denke nicht, dass man den Datenschutz derart aushebeln kann, Herr Kollege, wie Sie das dargestellt haben. Zum Zweck der Strafverfolgung können wir jetzt nicht überall Videokameras und was weiß ich noch aufstellen. Wir stehen da in einem herausfordernden Spannungsfeld, da wir auch die Bürgerrechte, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützen müssen.
Einerseits geben auch viele Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte freiwillig preis – siehe Facebook, siehe Internet, aber auch, wenn man an die verschiedensten Kundenkarten denkt, so lapidar das klingen mag –, und auf der anderen Seite versucht man dann auch mit Mitteln der Strafverfolgung, mit Terrorismusbekämpfung und was auch immer, verschiedenste BürgerInnenrechte auszuhebeln. Ich glaube, da müssen wir mit großem Augenmaß an die Frage herangehen, welche Eingriffe wir in die Bürgerrechte vornehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.20
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2245 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (2191 d.B.): Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013) (2202 d.B.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite