Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 118

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„Der zuständige Bundesminister wird ersucht, sobald das erforderliche Datenmaterial durch die Länder zur Verfügung gestellt wird sowie auf Basis des Informations- und Er­fahrungsaustausches im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Jugendwohlfahrt so rasch wie möglich, spätestens im Laufe des Jahres 2016, mit der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu beginnen und im Zuge dessen speziell die Auswir­kungen der §§ 6 und 37 B-KJHG einer Überprüfung zu unterziehen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.43.33

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Die Rednerin stellt einen Flyer mit zehn Forderungen zum Kinderschutz vor sich auf das Rednerpult.) Kinderschutz ist für uns vom BZÖ eines der wichtigsten Themen überhaupt. Seit 2011 haben wir zehn Forderungen für ein umfassendes Kinderschutzpaket aufgestellt.

Eine der ersten Forderungen ist ein bundeseinheitliches Kinder- und Jugendhilfege­setz, auch im Wissen, dass ein bundeseinheitliches Gesetz, an das sich alle Länder bei ihren Kriterien und Umsetzungen zu halten haben, ein funktionierendes Frühwarn­system ist, damit Fälle wie „Cain“ oder „Luca“, die jeden Einzelnen von uns entspre­chend erschüttern, möglichst nicht mehr passieren.

2011 haben wir auch einen diesbezüglichen Antrag eingebracht. Unser Antrag wurde dreimal vertagt; heute steht auch er zur Abstimmung, und wir haben heute den vierten Entwurf eines bundeseinheitlichen Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es ist jetzt we­nigstens geglückt, dass alle Bundesländer mit an Bord sind. Sie, Herr Bundesminister, haben die entsprechenden öffentlichen Gelder und Steuergelder zur Verfügung ge­stellt. Ich meine, es sind Gelder, die auch gut investiert sind, ähnlich wie in der Bildung. Wenn es um den Schutz unserer Kinder und die Begleitung der Familien geht, dann müssen die notwendigen Mittel auch vorhanden sein.

Ich bin froh darüber, dass nicht wieder ein Entwurf – wie viele andere – schubladisiert wird, denn das erleben wir ja beim Jugendschutzgesetz, wo erst einmal alle Bundes­länder jubelnd dabei waren, dann springen einzelne ab, und wir wissen, es landet für diese Legislaturperiode wieder in der Schublade.

Das vorliegende Kinder- und Jugendhilfegesetz ist modern, auch was die Begriffsbe­stimmungen anbelangt, es ist zeitgemäß, und das war dringend notwendig. Positiv se­hen wir auch die Professionalisierung der Fachkräfte, auch für die privaten Träger und Vereine. Positiv sehen wir die einheitlichen Standards für sämtliche Einrichtungen, aber auch die einheitlichen Qualitätskriterien, wenn es darum geht, Adoptiveltern und Pflegeeltern zur Verfügung zu stellen. Und positiv sehen wir auch die klare Aufgaben­beschreibung der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die natürlich auch weiter weisungs­frei bleibt.

Auch wir kennen die Bedenken der einzelnen Organisationen, die sich speziell und sehr engagiert für den Kinderschutz einsetzen, und wir können teilweise verstehen – vor allem auch, was das Vier-Augen-Prinzip anbelangt –, dass man mit dem nicht zu­frieden sein kann und zufrieden sein will. Die Neuformulierung der Mitteilungs- und Verschwiegenheitspflicht bei begründetem Verdacht ist aber jetzt vielleicht genauer definiert. Daher denke ich, man soll nicht von vornherein sagen, das wird so nicht funk­tionieren, und Bedenken äußern, dass die Vertrauensbasis dann nicht mehr gegeben ist. Ich glaube, man muss im Zweifelsfall für das Kind entscheiden, und wenn etwas


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