„Der zuständige Bundesminister wird ersucht, sobald das erforderliche Datenmaterial durch die Länder zur Verfügung gestellt wird sowie auf Basis des Informations- und Erfahrungsaustausches im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Jugendwohlfahrt so rasch wie möglich, spätestens im Laufe des Jahres 2016, mit der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu beginnen und im Zuge dessen speziell die Auswirkungen der §§ 6 und 37 B-KJHG einer Überprüfung zu unterziehen.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.43
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Die Rednerin stellt einen Flyer mit zehn Forderungen zum Kinderschutz vor sich auf das Rednerpult.) Kinderschutz ist für uns vom BZÖ eines der wichtigsten Themen überhaupt. Seit 2011 haben wir zehn Forderungen für ein umfassendes Kinderschutzpaket aufgestellt.
Eine der ersten Forderungen ist ein bundeseinheitliches Kinder- und Jugendhilfegesetz, auch im Wissen, dass ein bundeseinheitliches Gesetz, an das sich alle Länder bei ihren Kriterien und Umsetzungen zu halten haben, ein funktionierendes Frühwarnsystem ist, damit Fälle wie „Cain“ oder „Luca“, die jeden Einzelnen von uns entsprechend erschüttern, möglichst nicht mehr passieren.
2011 haben wir auch einen diesbezüglichen Antrag eingebracht. Unser Antrag wurde dreimal vertagt; heute steht auch er zur Abstimmung, und wir haben heute den vierten Entwurf eines bundeseinheitlichen Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es ist jetzt wenigstens geglückt, dass alle Bundesländer mit an Bord sind. Sie, Herr Bundesminister, haben die entsprechenden öffentlichen Gelder und Steuergelder zur Verfügung gestellt. Ich meine, es sind Gelder, die auch gut investiert sind, ähnlich wie in der Bildung. Wenn es um den Schutz unserer Kinder und die Begleitung der Familien geht, dann müssen die notwendigen Mittel auch vorhanden sein.
Ich bin froh darüber, dass nicht wieder ein Entwurf – wie viele andere – schubladisiert wird, denn das erleben wir ja beim Jugendschutzgesetz, wo erst einmal alle Bundesländer jubelnd dabei waren, dann springen einzelne ab, und wir wissen, es landet für diese Legislaturperiode wieder in der Schublade.
Das vorliegende Kinder- und Jugendhilfegesetz ist modern, auch was die Begriffsbestimmungen anbelangt, es ist zeitgemäß, und das war dringend notwendig. Positiv sehen wir auch die Professionalisierung der Fachkräfte, auch für die privaten Träger und Vereine. Positiv sehen wir die einheitlichen Standards für sämtliche Einrichtungen, aber auch die einheitlichen Qualitätskriterien, wenn es darum geht, Adoptiveltern und Pflegeeltern zur Verfügung zu stellen. Und positiv sehen wir auch die klare Aufgabenbeschreibung der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die natürlich auch weiter weisungsfrei bleibt.
Auch wir kennen die Bedenken der einzelnen Organisationen, die sich speziell und sehr engagiert für den Kinderschutz einsetzen, und wir können teilweise verstehen – vor allem auch, was das Vier-Augen-Prinzip anbelangt –, dass man mit dem nicht zufrieden sein kann und zufrieden sein will. Die Neuformulierung der Mitteilungs- und Verschwiegenheitspflicht bei begründetem Verdacht ist aber jetzt vielleicht genauer definiert. Daher denke ich, man soll nicht von vornherein sagen, das wird so nicht funktionieren, und Bedenken äußern, dass die Vertrauensbasis dann nicht mehr gegeben ist. Ich glaube, man muss im Zweifelsfall für das Kind entscheiden, und wenn etwas
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite