Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 120

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte betreffend Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (2191 d.B.): Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Fami­lien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhil­fegesetz 2013 – B-KJHG 2013) (2202 d. B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. 3. Abschnitt § 22 (5) lautet:

"Die Gefährdungsabschätzung ist jedenfalls im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen."

Begründung

Gerade bei einem Erstbesuch zwecks Gefährdungsabklärung ist es unmöglich im Vor­hinein zu wissen, welche Umstände die Fachkräfte vorfinden werden, weshalb es beim Erstkontakt von besonderer Wichtigkeit ist, diesen Besuch zu zweit zu absolvieren und die Lage einzuschätzen bzw. die weitere Vorgehensweise abzuklären.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesmi­nister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.50.49

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich deswegen jetzt nach der Frau Kollegin Ursula Haubner gemeldet, weil ich mich nicht nur für den sehr konstruktiven und sachlichen Redebeitrag bedanken wollte, sondern auch für die Unterstützung in der gesamten Angelegenheit, die eben längere Zeit in Anspruch ge­nommen hat. Wir haben hier eine sehr sensible Angelegenheit entwickelt, und sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir dort sind, wo wir uns jetzt befinden. Ich sehe das genauso, wie Sie es auch geschildert haben, als deutliche Verbesserung, denn, meine Damen und Herren, bei dem Thema haben wir ganz einfach das Auseinander­klaffen zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Sie haben auch das Jugendschutzgesetz angesprochen. Bei dem Thema haben Sie bemerkt, wie unterschiedlich die Meinungen in den Bundesländern aufeinanderprallen und wie schwierig es ist, hier einen gemeinsamen Nenner zu finden – noch dazu in ei­ner Angelegenheit, wo die Kompetenz bei den Bundesländern liegt. Ähnliches gilt für diese noch sensiblere Materie, bei der es darum geht, das Bundes-Kinder- und ‑Ju­gend­hilfegesetz festzulegen und vor allem zu novellieren.

Frau Kollegin Kitzmüller, ich hätte mir, was Veränderungsprozesse anbelangt, einfach ein bisschen mehr Verständnis von Ihnen erwartet. Das Problem, wie schwierig es so­gar ist, intern irgendetwas zu verändern, kennen Sie derzeit ja sicher auch in Ihrer ei-


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