Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 122

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Ein weiterer Punkt betrifft die Mitteilungspflichten, die bis jetzt ebenfalls schwammig abgeklärt waren. Das heißt im Klartext, wir haben das in Richtung einzelner Branchen gehabt, beispielsweise war die Beratungseinrichtung der Psychologen mitteilungs­pflichtig, die der Sozialarbeiter nicht mitteilungspflichtig. Das hat bei den einzelnen Stellen, wo Beratung geleistet worden ist, dazu geführt, dass der eine das auf den an­deren geschoben hat. Jetzt wird auf die Anstalt oder auf die Einrichtung insgesamt abgestellt. Daher ist das auch eine klare Verbesserung, was die Mitteilung anlangt. – Könnten Sie bitte (Bundesminister Dr. Mitterlehner dreht sich um in Richtung Präsi­dium) etwas leiser hinter mir sein, das ist eine wichtige Materie!

Was die Evaluierung betrifft, Frau Windbüchler-Souschill, muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Einwendung nicht verstehe, dass angeblich im Entwurf gestanden ist: jährliche Berichterstattungspflicht ans Parlament. – Das habe ich ja bei allen Materien, dass das Parlament interessiert sein wird. Sie haben die Möglichkeit, einmal anzufragen. Aber darüber hinaus haben wir uns natürlich, nachdem sensible Materien zur Debatte ste­hen, auch selber verpflichtet, dass wir das Thema evaluieren. Und die Evaluierung liegt ja dann vor. Daher können Sie dann sehen, was konkret gemacht wurde, und haben den vollen Überblick.

Ich weiß nicht, warum es notwendig sein sollte, hier noch eine weitere Komponente einzuziehen – die wird Sie dann wahrscheinlich irgendwann einmal, vor lauter Kompo­nenten, worüber im Parlament berichtet werden soll, selber überfordern. Es ist eine ob­jektive Möglichkeit gegeben, sich zu informieren.

Auf der anderen Seite haben wir mit diesem Gesetz klare Verbesserungen, was die Qualitätsstandards anbelangt, eine Professionalisierung, was die Fachkräfteausbildung betrifft, und auch verschiedene Verbesserungen, was die Information und Dokumenta­tion anbelangt. Heute sind schon sehr oft der „Fall Cain“ und andere Fälle erwähnt wor­den. Hätten wir diese Informationspflicht, diese bessere Dokumentation, wie wir sie jetzt vorliegen haben, gehabt, wären all die Fälle wahrscheinlich im Ansatz erstickt und möglicherweise nicht passiert. Garantieren kann man das leider nicht.

Betreffend den Bereich der Prävention, die auch angemerkt worden ist, darf ich Ihnen sagen, dass das Gesetz natürlich auch präventive Ziele hat. Auch wenn hier nicht deut­lich auf den Präventionsformulierungsvorschlag eingegangen wird, ist es natürlich den sozialen Diensten und anderen verpflichtend vorgeschrieben, hier auch die Prävention entsprechend zu berücksichtigen.

Daher, meine Damen und Herren, wenn Sie all das bewerten und Anspruch und Wirk­lichkeit miteinander verbinden, werden Sie sehen, dass dieser Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung zum Status quo darstellt. Damit das nicht nur eine Behauptung meinerseits ist, werden wir das auch evaluieren und Sie damit auch objektiv feststellen können, ob ich etwas sage, was unrichtig ist, oder ob das beweisbar ist.

Da Sie das alles bewerten können, bleibt Ihnen aus meiner Sicht inhaltlich nicht viel anderes übrig, als dem auch wirklich zuzustimmen. Sonst müssen Sie verantworten, dass der Status so bleibt, wie er ist, und dass die Kinder und Jugendlichen keine ent­sprechende Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung haben.

In diesem Sinne darf ich aber auch noch einmal allen Experten – es ist breit diskutiert worden –, vor allem auch den Kollegen und Kolleginnen vom Koalitionspartner und al­len anderen danken, die beteiligt waren.

Es ist eine ziemlich sensible Problematik, eine komplexe Problematik, die jetzt einer Erledigung zugeführt werden konnte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 17 bis 21 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

 


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